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GR-Nr. 2007/255 Schriftliche Anfrage: Schulhaus Schanzengraben und Schulhaus Hirschengraben, Angaben über Regelklassen | | |
zugeteilt an: SSDAblaufschritte/StatusEingang, Frist 3 Monatedurch: Sitzungsdatum: 09.05.2007
Beschluss-Nr.:
1586 Dokument(e): Protokolleintrag: 2007/255 Schriftliche Anfrage von Gabriele Kisker (Grüne) und Andrew Katumba (SP) vom 9.5.2007: Schulhaus Schanzengraben und Schulhaus Hirschengraben, Angaben über Regelklassen Von Gabriele Kisker (Grüne) und Andrew Katumba (SP) ist am 9.5.2007 folgende Schriftliche Anfrage eingereicht worden: Im Tagesanzeiger vom 20. April 2007 wurde unter dem Titel „Schulhaus Schanzengraben droht das Aus“ berichtet, dass eine mögliche Schliessung des Schulhauses bevorsteht und die Schülerinnen und Schüler auf die umliegenden Schulhäuser verteilt werden sollen. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: Wie gross sind/waren die Regelklassen (2005–2007) in der Unter- und Mittelstufe im Schulhaus Hirschengraben und Schanzengraben? Mit welchen Schülerzahlen wird in den nächsten Jahren aus dem Einzugsgebiet der Überbauung Hürlimann, Selnau, Altstadt links der Limmat oder weiteren schulkreisangrenzenden Gebieten gerechnet? Auf welche Schulhäuser würden die zwei Regelklassen aus dem Schulhaus Schanzengraben aufgeteilt? Welches Mitspracherecht haben die Eltern bei der Zuteilung? Kann bei einer Aufteilung das bereits bewährte pädagogisch Konzept (Mehrjahrgangsklassen) in den zugeteilten Schulhäusern weitergeführt werden? Wie kann das bestehende Betreuungsangebot (Hort) bei einer Aufteilung gesichert werden?
Durch den im Volksschulgesetz stark verankerten Leitgedanken der Integration ergeben sich neue pädagogische, integrative und partizipative Möglichkeiten. In welchem Gesamtzusammenhang steht eine mögliche Umnutzung des Schulhauses Schanzengraben mit einer umfassenden und langfristigen Schulplanung im Kreis 1? (Kindergarten zu Grundstufe, Mehrjahrgangsklassen, Umsetzung der Reformen auf der Oberstufe) Welche durch das Volksschulgesetz neu eröffneten Möglichkeiten im Bereich Integration, Betreuungsangebote und Sonderpädagogik (z. B.: ganztägige Betreuungsangebote mit pädagogischem Konzept, Grundstufenversuch, Kompetenzzentrum für Kinder aus Sonderschulen, Nutzungsmix) werden für die zukünftige Nutzung des Schulhauses geprüft? Im Rahmen der geleiteten Schulen sollen Eltern neben den individuellen Rechten auch allgemeine Mitwirkungsrechte erhalten. Dabei geht es um Anhörung, Austausch, gegenseitige Impulse und Kooperation in Bereichen, in denen sich gemeinsame Fragen stellen. Wie wird in der laufenden Planung diesem Mitwirkungsrecht Rechnung getragen? Eine Auflösung der Schule Schanzengraben bedeutet nicht einfach andere Schulwege für die Schülerinnen und Schüler, sondern ist auch ein radikaler Eingriff in die Quartierstruktur. Schulhauspausenplätze bieten einen optimalen Raum für Sozialkontakte unter den Kinder und Jugendlichen im Quartier und bilden Zentren. Im Kreis 1 sind solche für Kinder und Jugendliche reservierte Orte rar. Wie stellen Sie sich zu diesen Aussagen? In welchem soziokulturellen und Stadtentwicklungs-Zusammenhang wird eine Umnutzung des Schulhauses gesehen und nach welchen Kriterien wird geplant? Wie werden/wurden Quartiervereine, Quartierbewohnerinnen und Quartierbewohner bei der Entscheidungsfindung miteinbezogen?
Mitteilung an den Stadtrat.
Stadtrat, AntwortSitzungsdatum: 22.08.2007 Dokument(e):
KenntnisnahmeSitzungsdatum: 12.09.2007
Beschluss-Nr.:
2137 Protokolleintrag: Der Stadtrat beantwortet folgende Schriftliche Anfrage: 2007/255 von Gabriele Kisker (Grüne) und Andrew Katumba (SP) vom 9. Mai 2007 betreffend Schulhaus Schanzengraben und Schulhaus Hirschengraben, Angaben über Regelklassen (StRB 981 vom 22. August 2007).
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