GR-Nr. 2008/284 Interpellation: Fiskalliegenschaften, Mietzinserhöhung bei Neuvermietungen | | |
zugeteilt an: FDAblaufschritte/StatusEingang, Frist 6 Monatedurch: Sitzungsdatum: 18.06.2008
Beschluss-Nr.:
3234 Dokument(e): Protokolleintrag: 2008/284 Interpellation von Niklaus Scherr (AL) und Jacqueline Badran (SP) und 4 M. vom 18.6.2008: Fiskalliegenschaften, Mietzinserhöhung bei Neuvermietungen Von Niklaus Scherr (AL) und Jacqueline Badran (SP) und 4 M. ist am 18.6.2008 folgende Interpellation eingereicht worden: Auf Druck das Kantons muss die Stadt Zürich im Rahmen der Rechnung 2007 erstmals die gut 500 Fiskalliegenschaften mit 2'600 Wohnungen und zahlreichen Gewerberäumen neu bewerten. Die politisch höchst umstrittene Aufwertung um 102 Mio Franken oder 23% führt bei Neuvermietungen zu teilweise massiven Mieterhöhungen, wenn sie 1:1 umgesetzt wird. Rechtskräftig genehmigt wird die Erhöhung erst mit Abnahme der Rechnung 2007 durch den Gemeinderat. Von Seiten des Stadtzürcher Mieterinnen- und Mieterverbandes sind Rechtsmittel gegen diese Aufwertung angedroht. Wie Medienberichten zu entnehmen ist, kalkuliert die Liegenschaftenverwaltung bei Neuvermietungen die Mietzinse offenbar bereits auf Grundlage der erhöhten Anlagewerte (vgl. TA vom 16. Juni 2008 zur Neuvermietung Zweierstrasse 15). In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um Beantwortung folgender Fragen: Wieviele Neuvermietungen sind im Rechnungskreis Wohnliegenschaften (RK 2022) seit 1. Januar 2008 erfolgt? Seit wann und in wie vielen Fällen sind die Mietzinse bei diesen Neuvermietungen auf Grundlage der neuen Buchwerte berechnet worden? In welcher prozentualen Bandbreite liegen die Mieterhöhungen bei diesen Neuvermietungen? Welcher Anteil der Mieterhöhungen (prozentual und absolut) ist auf auf die Erhöhung der Anlagewerte zurückzuführen? Wie hoch sind bei den zehn extremsten Fällen die prozentualen und frankenmässigen Erhöhungen und der Anteil, der auf die Erhöhung der Anlagewerte zurückzuführen ist? Wer hat angeordnet, dass die erhöhten Werte noch vor Genehmigung der Rechnung 2007 bei der Festlegung der Mieten angewendet werden? Auf weicher rechtlichen Basis? Wie beurteilt der Stadtrat die Rechtmässigkeit einer solchen Voranwendung? Ist es wegen der Aufwertung zu Vermietungsproblemen gekommen, indem z.B. grössere Wohnungen nicht entsprechend den Belegungsvorschriften vermietet werden konnten? Wie kommt es, dass einzelne Wohnungen, wie im Fall Zweierstrasse 15, nicht im Tagblatt, sondern nur in Homegate ausgeschrieben worden sind? Sollten damit die skandalös hohen Neuvermietungspreise vor der breiten Bevölkerung verheimlicht werden? Ist der Stadtrat bereit, bis zu einem – hoffentlich rasch erfolgenden – Volksentscheid über die Initiative „Für bezahlbare Wohnungen und Gewerberäume in der Stadt Zürich“ bei Neuvermietungen die Kalkulatione auf Grundlage der bisherigen Anlagewerte vorzunehmen? Wenn nein: warum nicht?
Dringlicherklärung, beantragtSitzungsdatum: 25.06.2008
Beschluss-Nr.:
3241 Protokolleintrag: 2008/284 Interpellation von Niklaus Scherr (AL) und Jacqueline Badran (SP) vom 18.6.2008: Fiskalliegenschaften, Mietzinserhöhung bei Neuvermietungen Niklaus Scherr (AL) beantragt Dringlicherklärung und begründet diese. Der Rat wird über den Antrag am 2. Juli 2008 Beschluss fassen. Mitteilung an den Stadtrat
Dringlicherklärung, erfolgtSitzungsdatum: 02.07.2008
Beschluss-Nr.:
3286 Protokolleintrag: 2008/284 Interpellation von Niklaus Scherr (AL) und Jacqueline Badran (SP) vom 18.6.2008: Fiskalliegenschaften, Mietzinserhöhung bei Neuvermietungen Beschlussfassung über den Antrag von Niklaus Scherr (AL) vom 25. Juni 2008 (vergleiche Protokoll-Nr. 3241/2008) Die Dringlicherklärung wird von 94 Ratsmitgliedern unterstützt, womit das Quorum (63 Stimmen = Mehrheit der Ratsmitglieder gemäss Art. 88 Abs. 2 GeschO GR) erreicht ist. Mitteilung an den Stadtrat
Stadtrat, AntwortSitzungsdatum: 09.07.2008 Dokument(e):
DiskussionSitzungsdatum: 17.09.2008
Beschluss-Nr.:
3537 Protokolleintrag: 2008/284 Dringliche Interpellation von Niklaus Scherr (AL) und Jacqueline Badran (SP) vom 18.6.2008: Fiskalliegenschaften, Mietzinserhöhung bei Neuvermietungen (Vergleiche Protokoll-Nr. 3234/2008) Der Stadtrat beantwortet die Dringliche Interpellation (STRB 864 vom 9. Juli 2008). Niklaus Scherr (AL) nimmt Stellung. Das Geschäft ist nach erfolgter Diskussion erledigt.
|