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GR-Nr. 2009/267
Motion: Anpassung der BZO

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zugeteilt an: HBD

 (Frist bis 01.02.2014)

Ablaufschritte/Status

Eingang

durch:

 Christina Hug (Grüne) 1. Erstunterzeichnende
 Balthasar Glättli (Grüne) 2. Erstunterzeichnende

Sitzungsdatum: 17.06.2009
Beschluss-Nr.: 4535

Dokument(e):

 2009_0267.pdfOnline Formular

Protokolleintrag:

2009/267
Motion von Christina Hug (Grüne) und Balthasar Glättli (Grüne) vom 17.6.2009:
Anpassung der BZO
 
Von Christina Hug (Grüne) und Balthasar Glättli (Grüne) ist am 17.6.2009 folgende Motion eingereicht worden:
 
Der Stadtrat wird aufgefordert, eine Weisung zur Anpassung der BZO vorzulegen, welche auf der Parzelle HO 4387, dem Grundstück des heutigen Kinderspitals, preisgünstigen Wohnungsbau ermöglicht.
 
Begründung
Seit Anfang Februar 2009 ist klar, dass das heute im Quartier Hottingen angesiedelte Kinderspital in absehbarer Zeit in einen Neubau beim Balgrist verlegt wird. Damit wird frühestens ab 2016 das gut 20'000 m2 grosse Grundstück an der Steinwiesstrasse, welches dem Kanton Zürich gehört, für eine neue Nutzung frei.
Im Kreis 7 sind kaum mehr Wohnungen mit für Normalverdienende bezahlbaren Mietzinsen vorhanden, was dazu führt, dass insbesondere Familien mit Kindern aus dem Quartier wegziehen müssen. Für Aufsehen gesorgt hat im letzten Jahr zum Beispiel die Neuvermietung von Dreizimmerwohnungen beim Römerhof durch die UBS für eine Miete von 6'000.- pro Monat.
Der Regierungsrat gibt in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 2009/91 bekannt, dass er das Areal langfristig für öffentliche Zwecke erhalten will und noch keine konkreten Pläne hat. Allerdings ist zu befürchten, dass bei finanziellen Engpässen des Kantons grosser Druck entstehen wird, das Grundstück an den Meistbietenden zu verkaufen oder für die Erstellung von Wohnraum der oberen Preisklasse zu nutzen.
Beispielsweise über das Mittel der Gestaltungsplanpflicht wäre es dem Stadtrat möglich, im Verhandlungsprozess zusätzlich zu den Bestimmungen einer Nutzung zu Wohnzwecken auf preisgünstigen Wohnungsbau hinzuwirken.
Unabhängig von einem allfälligen Erwerb des Grundstücks Steinwiesstrasse 65 durch die Stadt soll deshalb mit einer BZO-Änderung sicher gestellt werden, dass nach dem Wegzug des Kinderspitals das Grundstück für die Wohnnutzung eingesetzt werden kann, die für den Mittelstand und insbesondere mittelständische Familien erschwinglich ist. Im Sinne einer sozialen Durchmischung des Quartiers ist unbedingt zu verhindern, dass auf dem Grundstück Luxuswohnungen entstehen, wie dies vor einigen Jahren auf dem Areal der ehemaligen Pflegerinnenschule geschehen ist.
 
Mitteilung an den Stadtrat

Stadtrat, Ablehnung

Sitzungsdatum: 09.12.2009

Dokument(e):

 2009_0267.pdfOnline Formular

Überweisung, Frist 24 Monate

Sitzungsdatum: 01.02.2012
Beschluss-Nr.: 2286

Dokument(e):

 2009_0267 Protokollauszug Beschluss.pdfOnline Formular
 2009_0267 Protokollauszug substanziell.pdfOnline Formular
 2009_0267 Schlussabstimmung.pdfOnline Formular

Protokolleintrag:

2009/267
Motion von Christina Hug (Grüne) und Balthasar Glättli (Grüne) vom 17.6.2009:
Anpassung der BZO

 

Text siehe Dokumente


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