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GR-Nr. 2008/400
Postulat: Beschaffungswesen, Einhaltung der Bestimmungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

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zugeteilt an: FD

Pendent bei Stadtrat (Frist bis 12.11.2010)

Ablaufschritte/Status

Eingang

durch:

  SP - Erstunterzeichnende  SP

Sitzungsdatum: 03.09.2008
Beschluss-Nr.: 3463

Dokument(e):

 2008_0400.pdfOnline Formular

Protokolleintrag:

2008/400
Postulat der SP-Fraktion vom 3.9.2008:
Beschaffungswesen, Einhaltung der Bestimmungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
 
Von der SP-Fraktion ist am 3. September 2008 folgendes Postulat eingereicht worden:
 
Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, wie die Regeln des öffentlichen Beschaffungswesens dahingehend geändert werden können, dass alle Lieferantinnen und Leistungserbringerlnnen vertraglich verpflichtet werden, bei der Ausführung von Aufträgen die Bestimmungen der Kern-Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation IAO und der nationalen Ge­setzgebung einzuhalten. Dabei soll die Stadt Zürich auf dem eingeschlagenen Weg weiter­fahren und sich mit anderen öffentlichen Verwaltungen auf lokaler, regionaler und kantonaler Ebene zu vernetzen. Soweit Änderungen der kantonalen Submissionsverordnung notwendig sind, wird der Stadtrat gebeten zu prüfen, wie diese bewerkstelligt werden können.
 
Begründung
Bund, Kantone und Gemeinden beschaffen pro Jahr für rund 34 Milliarden Franken ver­schiedenste Waren, Dienst- und Bauleistungen. Diese Summe entspricht 25% der Staatsausgaben und etwa 8% des Bundesinlandprodukts. Diese gewichtige Nachfragemacht bedeutet Verantwortung. Das öffentliche Beschaffungswesen kann dazu beitragen, die ge­samte Gesellschaft zur nachhaltigen Entwicklung anzuleiten und die Lebensqualität der Menschen nicht nur lokal, sondern weltweit zu verbessern. Dies gilt insbesondere für die Gemeinden, die mit 43% am jährlichen Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand die grössten Auftraggeber sind. Faire und nachhaltige öffentliche Beschaffung setzt Kenntnisse, Kontakte und Überprüfungsfähigkeiten voraus, die von Gemeinde zu Gemeinde und von Kanton zu Kanton nicht grundsätzlich unterschiedlich sind. Vernetzung - wie von der Stadt Zürich in verschiedenen Bereichen bereits aktiv vorgelebt - ist deshalb zentral. Bereits heute enthält das Beschaffungsrecht gewisse soziale Kriterien. Der Bundesrat hat seine Absicht bekräftigt, dem Aspekt der sozialen und ökologischen Anforderungen bei Be­schaffungen auch in der laufenden Revision des Beschaffungsrechts Rechnung zu tragen. Namentlich sollen zumindest die acht von der Schweiz ratifizierten Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zum Schutz fundamentaler Arbeitsnormen von den Anbieterinnen und Anbietern eingehalten werden müssen. Die IAO hat diese Übereinkom­men 1998 zum menschenrechtlichen Grundstandard erhoben. Sie müssen auch von Staaten eingehalten werden, die sie nicht ratifiziert haben. Sie betreffen u.a. das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen, das Verbot der Zwangsarbeit, das Verbot der Kinderarbeit sowie die Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz. Die Pflicht zur Einhaltung der lAO-Kemübereinkommen ist mit dem WTO-Recht vereinbar und hat nichts mit Protektionis­mus zu tun. Wir weisen darauf hin, dass es bei der Umsetzung der Normen - so grundsätz­lich diese auch sind - weiterhin viel zu tun gibt. So arbeiten beispielsweise gemäss den Zah­len der IAO weltweit 12 Millionen Menschen in unfreien Arbeitsverhältnissen Das öffentliche Beschaffungswesen kann und soll zu einem fairen Welthandel beitragen, von dem die Menschen in den Industrieländern und in den Ländern des Südens gleichermassen profitieren. Unter verschärften Wettbewerbsbedingungen verhindert nur ein fairer Handel, dass soziale und ökologische Dumpingangebote bei uns KMU aus dem Markt drängen und unsicheren, schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen Vorschub leisten. Nur bei einem wirt­schaftlichen Gedeihen der Länder des Südens und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen für alle kann die Armut in diesen Ländern bekämpft werden.
 
Mitteilung an den Stadtrat

Stadtrat, Entgegennahme

Sitzungsdatum: 10.09.2008


Dringlicherklärung, beantragt

Sitzungsdatum: 10.09.2008
Beschluss-Nr.: 3475

Protokolleintrag:

2008/400
Postulat der SP-Fraktion vom 3.9.2008:
Beschaffungswesen, Einhaltung der Bestimmungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
 
Rebekka Wyler (SP) beantragt Dringlicherklärung und begründet diese.
 
Der Rat wird über den Antrag am 17. September 2008 Beschluss fassen.
 
Mitteilung an den Stadtrat

Dringlicherklärung, erfolgt

Sitzungsdatum: 17.09.2008
Beschluss-Nr.: 3510

Protokolleintrag:

2008/400
Postulat der SP-Fraktion vom 3.9.2008:
Beschaffungswesen, Einhaltung der Bestimmungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
 
Gemäss schriftlicher Mitteilung ist der Vorsteher des Finanzdepartementes namens des Stadtrates bereit das Postulat zur Prüfung entgegenzunehmen (vergleiche Protokoll-Nr. 3463/2008).
 
Namens der SVP-Fraktion stellt Mauro Tuena (SVP) den Ablehnungsantrag.
 
Beschlussfassung über den Antrag auf Dringlichkeit von Rebekka Wyler (SP) vom 10. September 2008 (vergleiche Protokoll-Nr. 3475/2008)
 
Die Dringlicherklärung wird von 64 Ratsmitgliedern unterstützt, womit das Quorum (63 Stimmen = Mehrheit der Ratsmitglieder gemäss Art. 88 Abs. 2 GeschO GR) erreicht ist.
 
Damit ist das Geschäft vertagt.
 
Mitteilung an den Stadtrat

Überweisung, Frist 24 Monate

Sitzungsdatum: 22.10.2008
Beschluss-Nr.: 3619

Protokolleintrag:

2008/400
Dringliches Postulat der SP-Fraktion vom 3.9.2008:
Beschaffungswesen, Einhaltung der Bestimmungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
 
Gemäss schriftlicher Mitteilung ist der Vorsteher des Finanzdepartementes namens des Stadtrates bereit das Dringliche Postulat zur Prüfung entgegenzunehmen (vergleiche Protokoll-Nr. 3463/2008).
 
Rebekka Wyler (SP) begründet namens der SP-Fraktion das Dringliche Postulat (vergleiche Protokoll-Nr. 3510/2008.
 
Rober Liebi (SVP) begründet den am 17. September 2008 von Mauro Tuena (SVP) namens der SVP gestellten Ablehnungsantrag.
 
Das Dringliche Postulat wird mit 78 gegen 36 Stimmen dem Stadtrat zur Prüfung überwiesen.
 
Mitteilung an den Stadtrat

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