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GR-Nr. 2010/209 Schriftliche Anfrage: Öffentliche Mitsprache bei Strassenbauprojekten | | |
zugeteilt an: TEDAblaufschritte/StatusEingang, Frist 3 Monatedurch: Sitzungsdatum: 21.04.2010
Beschluss-Nr.:
5813 Dokument(e): Protokolleintrag: 2010/209 Schriftliche Anfrage von Christoph Gut (SP) und Marlène Butz (SP) vom 21.04.2010: Öffentliche Mitsprache bei Strassenbauprojekten Von Christoph Gut (SP) und Marlène Butz (SP) ist am 21. April 2010 folgende Schriftliche Anfrage eingereicht worden: Die öffentliche Mitsprache bei Strassenbauprojekten wird durch das kantonale Gesetz über den Bau und den Unterhalt der öffentlichen Strassen, dem sogenannten Strassengesetz (StrG), geregelt, wobei zwischen dem öffentlichen Mitwirkungsverfahren gemäss §13 StrG und der öffentlichen Planauflage gemäss §§16 und 17 StrG unterschieden wird. Das Mitwirkungsverfahren (§ 13), bei dem sich die breite Bevölkerung ,mittels Einwendungen zu einem Projekt einbringen kann, wird vom Gesetz im Vorlauf von Kreditbewilligungen vorgesehen. Die Planauflage (§§16 und 17), bei der nur ein enger Kreis von direkten Anwohnern zur Einsprache legitimiert ist, ist zwingend vor der Festsetzung eines Projekts. In beiden Fällen kann bei Projekten von untergeordneter Bedeutung vom Verfahren abgesehen werden. Das Strassengesetz belässt somit der Stadt bezüglich der Gewährung und der Art der öffentlichen Mitsprache eine gewisse Entscheidungsfreiheit. Hierzu bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen. - Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob bei einem Projekt eine Planauflage nach §§ 16 und 17 StrG durchgeführt bzw. ob darauf verzichtet wird?
- Zu 1.: Auf welcher verwaltungsinternen Hierarchiestufe bzw. von wem werden solche Entscheide jeweils gefällt?
- Zu 1.: Bei wie vielen Projekten (in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen) wurde in den letzten vier Jahren auf einePlanauflage verzichtet?
- Bei wie vielen Projekten wurde in den letzten vier Jahren trotz erforderlicher Kreditbewilligung auf ein Mitwirkungsverfahren nach § 13 verzichtet?
- Zu 4.: Falls es solche Projekte gab, wurde in diesen Fällen jeweils eine Planauflage nach §§ 16 und 17 durchgeführt?
- Zu 4.: Falls es 'solche Projekte gab, nach welchen konkreten Kriterien wurde entschieden, dass auf das Mitwirkungsverfahren nach § 13 verzichtet wird?
- Zu 6.: Auf welcher verwaltungsinternen Hierarchiestufe bzw. von wem wurden diese Entscheide gefällt?
- Bei wie vielen Projekten wurde in den letzten vier Jahren ein Mitwirkungsverfahren (§ 13) durchgeführt, obwohl keine Kreditbewilligung erforderlich war?
- Zu 8.: Falls es solche Projekte gab, wer fällte nach welchen Kriterien diese Entscheide?
- Wird die Möglichkeit von Einsprachen und Rekursen in die Terminplanung eines Projektes, für welches eine Planauflage nach §§ 16 und 17 durchgeführt werden muss, einbezogen?
Mitteilung an den Stadtrat
Stadtrat, AntwortSitzungsdatum: 07.07.2010 Dokument(e):
KenntnisnahmeSitzungsdatum: 25.08.2010
Beschluss-Nr.:
406 Protokolleintrag: 2010/209 Schriftliche Anfrage von Christoph Gut (SP) und Marlène Butz (SP) vom 21.04.2010: Öffentliche Mitsprache bei Strassenbauprojekten Der Stadtrat beantwortet die Schriftliche Anfrage (STRB 1238 vom 7. Juli 2010).
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