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GR-Nr. 2012/269
Postulat: Strichplatz Altstetten, Verhinderung der Prostitution in den umliegenden Quartieren

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zugeteilt an: PD

Pendent bei Stadtrat (Frist bis 11.07.2014)

Verknüpfte Geschäfte

2011/169  Erlass einer Prostitutionsgewerbeverordnung
  Sachgeschäft, , 25.05.2011
 

Ablaufschritte/Status

Eingang, Frist 3 Monate

durch:

 Roger Bartholdi (SVP) 1. Erstunterzeichnende
 Margrit Haller (SVP) 2. Erstunterzeichnende

Sitzungsdatum: 27.06.2012
Beschluss-Nr.: 2887

Dokument(e):

 2012_0269.pdfOnline Formular

Protokolleintrag:

2012/269

Postulat von Roger Bartholdi (SVP) und Margrit Haller (SVP) vom 27.06.2012:

Strichplatz Altstetten, Verhinderung der Prostitution in den umliegenden Quartieren


Von Roger Bartholdi (SVP) und Margrit Haller (SVP) ist am 27. Juni 2012 folgendes Postulat eingereicht worden:

 

Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, wie verhindert werden kann, dass die Auto- bzw. "Outdoor"-Prostitution und die Bedienung der Kunden (Freier) ausserhalb des geplanten Strichplatzes Depotweg in den umliegenden Quartieren (u.a. Grünau, Altstetten und Höngg) durchgeführt wird.

Begründung:

In der Vorlage vom 11. März 2012, welche mit 52% der Stimmenden angenommen worden ist (fast 2/3 stimmten im betroffenen Kreis 9 gegen den Strichplatz), steht in der Abstimmungszeitung folgendes geschrieben (Seite 2): «Um die Bevölkerung zu entlasten und die Sicherheit der Prostituierten zu verbessern, soll die Strassenprostitution in einen kontrollierten Strichplatz überführt werden.» Und auf der Seite 3: «Mit dem Strichplatz am Depotweg wird der Strassenstrich vom Sihlquai in eine kontrollierte und abgeschirmte Zone verlagert. So können Anwohner, Bevölkerung und Firmen entlastet und die Verschmutzung eingedämmt werden.» Und bei der Replik des Stadtrates (Seite 5): «Im Gegensatz dazu wird die Prostitution auf dem Strichplatz auf einem eingezäunten und sichtgeschützten Areal stattfinden.»

Kaum ist die Abstimmung vorbei erzählte Stadtrat und Polizeivorsteher Daniel Leupi (Zitate aus dem Tages-Anzeiger) eine andere Philosophie: «Der Service muss ja nicht zwingend in den Boxen auf dem Areal vollzogen werden.» Sexworkerinnen dürften mit den Kunden auch aus der Strichzone hinausfahren und das Geschäft ausserhalb des Areals erledigen, «zum Beispiel auf einem Parkplatz im Auto irgendwo im Quartier».

Der Volksentscheid basiert auf der Annahme, dass der "Service" auf dem Areal in den dafür speziell eingerichteten Verrichtungsboxen vollzogen wird. Die Ausbreitung in die Quartiere, mit ihren negativen Konsequenzen, muss unter allen Umständen verhindert werden. Auch wenn der Stadtrat seine Aussagen relativiert haben soll, so ist ein klares Bekenntnis von Gemeinderat und Stadtrat wichtig, dass eine Verlagerung des "Geschäftes" ausserhalb des geplanten Strichplatzes nicht toleriert wird.

 

Mitteilung an den Stadtrat


Stadtrat, Entgegennahme

Sitzungsdatum: 04.07.2012


Überweisung, Frist 24 Monate

Sitzungsdatum: 11.07.2012
Beschluss-Nr.: 2927

Protokolleintrag:

2012/269

Postulat von Roger Bartholdi (SVP) und Margrit Haller (SVP) vom 27.06.2012:

Strichplatz Altstetten, Verhinderung der Prostitution in den umliegenden Quartieren

 

Gemäss schriftlicher Mitteilung ist der Vorsteher des Polizeidepartements namens des Stadtrats bereit, das Postulat zur Prüfung entgegenzunehmen.

  

Es wird weder ein Ablehnungs- noch ein Textänderungsantrag gestellt.

 

Damit ist das Postulat dem Stadtrat zur Prüfung überwiesen.

 

Mitteilung an den Stadtrat


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