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GR-Nr. 2004/651
Dringliche(s) Interpellation: Fussballspiel vom 5.12.2004, Aktion der Stadtpolizei am Bahnhof Altstetten

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zugeteilt an: PD

Verknüpfte Geschäfte

2005/9  Fussballspiel vom 5.12.2004, Aktion der Stadtpolizei am Bahnhof Altstetten
  Schriftliche Anfrage,  Walter Angst (AL) , und  Balthasar Glättli (Grüne) , 12.01.2005
 

Ablaufschritte/Status

Eingang, Frist 6 Monate

durch:

 Walter Angst (AL) 1. Erstunterzeichnende
 Balthasar Glättli (Grüne) 2. Erstunterzeichnende

Sitzungsdatum: 08.12.2004
Beschluss-Nr.: 3763

Dokument(e):

 2004_0651.pdfOnline Formular

Protokolleintrag:

2004/651
Interpellation von Walter Angst (AL) und Balthasar Glättli (Grüne) vom 8.12.2004:
Fussballspiel vom 5.12.2004, Aktion der Stadtpolizei am Bahnhof Altstetten
 
Von Walter Angst (AL) und Balthasar Glättli (Grüne) ist am 8.12.2004 folgende Interpellation eingereicht worden:
 
Am 5. Dezember hat die Stadtpolizei Zürich den Extrazug mit Fans des FC Basel im Bahnhof Altstetten eingekesselt. 427 der rund 650 Passagiere sind festgenommen, in Zellenwagen in die Kaserne transportiert und dort mehrer Stunden lang festgehalten worden. Ich bitte den Stadtrat die folgenden Fragen zu den Verantwortlichkeiten und zur Rechtmässigkeit der Aktion zu beantworten:
 
  1. Wer hat das Recht, Einkesselungsaktionen, Massenverhaftungen oder Massenkontrollen dieser Grössenordnung anzuordnen? Wie wird im Vorfeld geprüft, ob eine solche Aktion mit dem Verhältnismässigkeits- und dem Legalitätsprinzip in Einklang gebracht werden kann?
  2. Wann und von wem sind im vorliegenden Fall die nötigen Vorbereitungsarbeiten angeordnet worden? Wann und von wem ist der konkrete Befehl erteilt worden, alle Passagiere zu kontrollieren und die Verhaftungen vorzunehmen?
  3. Hatte die Vorsteherin des Polizeidepartements oder einzelne ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vorfeld des Fussballspiels Basel - GC Kenntnis von den Plänen der Stadtpolizei? Lag eine konkrete Zustimmung des Polizeidepartements vor? Gab es einen vom Polizeidepartement abgesegneten Einsatzbefehl?
  4. Eine grosse Zahl von Minderjährigen geriet in den Altstetter Kessel. Welche Regeln haben die Beamten der Stadtpolizei in solchen Situationen im Umgang mit Minderjährigen zu beachten? Was für Vorkehrungen hat die Einsatzleitung getroffen, dass diese Regeln eingehalten werden? Was sagt die Stadtpolizei zu den von Eltern vorgebrachten Beschwerden? Offenbar war nicht sichergestellt, dass zumindest die Kinder ihre Eltern sofort informieren können: Warum war dies nicht möglich?
  5. Welche Daten sind bei der Kontrolle der Passagiere des Fanzugs erhoben worden? Was geschieht mit den erhobenen Daten? Gibt es in den Fachgruppen der Stadtpolizei, die sich mit dem Hooliganismus beschäftigen, Arbeits-Listen mit den Namen der Festgenommenen?
  6. Ist dem Stadtrat bekannt, dass die Fans des FCB in Basel gezwungen worden sind, in den Extrazug einzusteigen? Ist dem Stadtrat bekannt, dass ein grosser Teil der Basler Hooligans nicht mit dem Extrazug nach Zürich gereist sind? Ist dem Stadtrat bekannt, dass es am Sonntag in der Zürcher Innenstadt zu Schlägereien zwischen Basler und Zürcher Fans gekommen ist? Wie beurteilt der Stadtrat das Vorgehen der Stadtpolizei im Lichte dieser Tatsachen?
  7. Trifft es zu, dass die in Altstetten Festgenommenen während der ganzen Zeit ihrer Arretierung in der Polizeikaserne die Hände mit Kabelbindern auf dem Rücken gefesselt hatten? Hält der Stadtrat dieses Vorgehen für verhältnismässig?
  8. Wie stellt sich der Stadtrat zum Vorwurf, mit der „Personenkontrolle“ im Vorfeld, während und nach dem Match faktisch eine Form von Präventivhaft zu praktizieren? Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Polizei respektive der Stadtrat bei dieser Verhaftung von Personen respektive Personengruppen auf „Vorrat“?
  9. Wie beurteilen die Fachleute des Datenschutzes des Vorgehen der Stadtpolizei? Wir bitten um die Einholung einer Stellungsnahme der zuständigen Stelle.

Dringlicherklärung, beantragt

Sitzungsdatum: 15.12.2004
Beschluss-Nr.: 3789

Protokolleintrag:

2004/651
Interpellation von Walter Angst (AL) und Balthasar Glättli (Grüne) vom 8.12.2004:
Fussballspiel vom 5.12.2004, Aktion der Stadtpolizei am Bahnhof Altstetten
 
Walter Angst (AL) begründet die Dringlichkeit und beantragt Dringlicherklärung (vergleiche Protokoll-Nr. 3763/2004).
 
Der Rat wird über den Antrag am 12. Januar 2005 Beschluss fassen.
 
Mitteilung an den Stadtrat.

Dringlicherklärung, erfolgt

Sitzungsdatum: 12.01.2005
Beschluss-Nr.: 3826

Protokolleintrag:

2004/651
Interpellation von Walter Angst (AL) und Balthasar Glättli (Grüne) vom 8.12.2004:
Fussballspiel vom 5.12.2004, Aktion der Stadtpolizei am Bahnhof Altstetten; Dringlicherklärung
 
Beschlussfassung über den Antrag von Walter Angst (AL) vom 15. Dezember 2004 (vergleiche Protokoll-Nrn. 3763 und 3789/2004).
 
Die Dringlicherklärung wird von 68 Ratsmitgliedern unterstützt, womit das Quorum (63 Stimmen = Mehrheit der Ratsmitglieder gemäss Art. 88 Abs. 2 GeschO GR) erreicht ist.
 
Mitteilung an den Stadtrat.

Stadtrat, Antwort

Sitzungsdatum: 26.01.2005

Dokument(e):

 2004_0651.pdfOnline Formular

Diskussion

Sitzungsdatum: 23.03.2005
Beschluss-Nr.: 4044

Protokolleintrag:

2004/651
Dringliche Interpellation von Walter Angst (AL) und Balthasar Glättli (Grüne) vom 8.12.2004:
Fussballspiel vom 5.12.2004, Aktion der Stadtpolizei am Bahnhof Altstetten
 
Der Rat erklärte die Interpellation am 12. Januar 2005 dringlich (vergleiche Protokoll-Nrn. 3763 und 3789/2004 sowie 3826/2005).
 
Schriftliche Beantwortung gemäss Stadtratsbeschluss 88 vom 26. Januar 2005.
 
Walter Angst (AL) nimmt Stellung.
 
Die Vorsteherin des Polizeidepartementes erklärt die Haltung des Stadtrates auch noch mündlich.
 
Das Geschäft ist nach erfolgter Diskussion erledigt.

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