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Gemeinderat der Stadt ZürichGR-Nr. 2008/12 Schriftliche Anfrage: Privater Gestaltungsplan Toni-Areal, Parkhaus Zürich West | |
zugeteilt an: TEDAblaufschritte/StatusEingang, Frist 3 Monatedurch: Sitzungsdatum: 09.01.2008
Beschluss-Nr.:
2593 Dokument(e): Protokolleintrag: Von Markus Knauss (Grüne) und Pierino Cerliani (Grüne) ist am 9.1.2008 folgende Schriftliche Anfrage eingereicht worden: Im Verlauf der Kommissionsberatungen zum Gestaltungsplan Toni-Areal ist bekannt geworden, dass im Gebiet Escher-Wyss, resp. Zürich-West, diverse Parkhäuser sogenannt „öffentliche" Parkplätze anbieten, ohne dass ein entsprechender Richtplaneintrag besteht. Besonders krass ist das Beispiel des unmittelbar neben dem Toni-Areal gelegenen Parkhaus Zürich West, in dem offenbar 150 Parkplätze öffentlich nutzbar sind. Voraussetzung für eine öffentliche Nutzung von Parkierungsanlagen ab 50 Plätzen wäre aber ein Eintrag im kommunalen Verkehrsplan. Dieser fehlt hier allerdings. Korrekterweise dürften also alle 999 Parkplätze des Parkhauses Zürich West nur bezogen auf die, in der Baubewilligung bestimmte Nutzung, zur Verfügung gestellt werde Wir fragen den Stadtrat in diesem Zusammenhang an: Was bedeutet die Kennzeichnung als öffentlich nutzbarer Parkplatz im „Faktenblatt öffentlich zugängliche Parkhäuser in Zürich-West"? Entsprechen die konkreten Nutzungen dieser Parkplätze den Baubewilligungen? Wann und für welche Nutzungen wurde das Parkhaus Zürich West bewilligt (gebeten wird um eine genaue Aufstellung der Anzahl Parkplätze und der Nutzer gemäss Baubewilligung)? Wurde für das Parkhaus Zürich West eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen? Welchen Verwendungszweck sieht diese Umweltverträglichkeitsprüfung vor? Sind in der Zwischenzeit schon Massnahmen getroffen worden, um die illegale Nutzung dieser Parkplätze zu unterbinden? Wenn nein, warum nicht? Bestehen Pläne, die im Faktenblatt Parkierung genannten Parkplätze an ein Parkleitsystem anzuschliessen, obwohl für deren Nutzung als öffentliche Parkplätze die rechtliche Grundlage fehlt? Auf Grund der Antwort auf die schriftliche Anfrage 20007/36 muss davon ausgegangen werden, dass im Kreis 5 bereits gegenüber der PPV von 1989 ein Überhang von 2000 privaten Parkplätzen in 18 Anlagen existiert. Auch bei einem nicht unwesentlichen Teil dieser privaten Parkplätzen besteht die Gefahr des Missbrauchs als „öffentliche" Parkplätze. Bei welchen Parkierungsanlagen im Entwicklungsgebiet Zürich West existiert nicht nur ein Parkplatzüberhang gegenüber der PPM 1989, sondern ein Parkplatzüberhang gegenüber der PPV 1997 und wie gross ist dieser? Es wird um eine genaue Aufstellung mit Adresse gebeten. Wie wird sicher gestellt, dass bei der definitiven Nutzung des Toni-Areals für die Nutzungen im Toni-Areal nicht mehr als die im Gestaltungsplan festgelegte Parkplatzzahl von 290 zur Verfügung stehen?
Mitteilung an den Stadtrat.
Stadtrat, AntwortSitzungsdatum: 09.04.2008 Dokument(e):
KenntnisnahmeSitzungsdatum: 07.05.2008
Beschluss-Nr.:
3045 Protokolleintrag: 2008/12 Schriftliche Anfrage von Markus Knauss (Grüne) und Pierino Cerliani (Grüne) vom 9.1.2008: Privater Gestaltungsplan Toni-Areal, Parkhaus Zürich West Der Stadtrat beantwortet die Schriftliche Anfrage (STRB 385 vom 9.4.2008).
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