Gemeinderat der Stadt Zürich

GR-Nr. 2001/140
Postulat: Horte, Zuteilung unabhängig von Schulkreisen

 
zugeteilt an: SSD

Ablaufschritte/Status

Eingang

durch:

 Heidi Bucher-Steinegger (Grüne) 1. Erstunterzeichnende

Sitzungsdatum: 14.03.2001
Beschluss-Nr.: 3634

Dokument(e):

 2001_0140.pdfOnline Formular

Protokolleintrag:

2001/140
 
Von Heidi Bucher-Steinegger (Grüne) ist am 14.3.2001 folgendes Postulat eingereicht worden:
 
Der Stadtrat wird gebeten, folgendes zwecks Einführung zu prüfen:
Die Zuteilung von Kindern in Horte, Kindergärten und Schulhäuser ist nicht mehr vom Wohnort des Kindes im entsprechenden Schulkreis abhängig. Die Grenzen der Schulkreise werden damit für die Zuteilung irrelevant.
Statt dessen sind in erster Linie folgende Kriterien für die Zuteilung massgeblich:
  • Schulwegsicherheit,
  • Nähe der pädagogischen Einrichtung und
  • Kinder‑ und Elternanliegen.
 
Begründung:
Etliche Kinder können heute nicht in den nächstgelegenen Hort, Kindergarten oder das Schulhaus in unmittelbarer Nähe gehen, weil sie ausserhalb des Schulkreises wohnen. Statt dessen müssen die Schüler und Schülerinnen einen langen, manchmal gefährlichen Weg zu einer pädagogischen Einrichtung im Schulkreis, worin sie wohnen, auf sich nehmen.
 
Die heutige Regelung, dass Kinder – mit wenigen Ausnahmen – nur im „Wohnsitzschulkreis“ in eine pädagogische Einrichtung zugeteilt werden, widerspricht allen heute gross geschriebenen Ansinnen von quartier­bezogenen Schulen. Die Beziehungen unter den Kindern sind schulkreisübergreifend, aber quartierbezogen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum benachbarte Kinder in unterschiedliche Schulhäuser und -kreise zugeteilt werden, nur weil exakt zwischen zwei Häusern die Schulkreisgrenze verläuft.
 
Im Zeitalter der Quartierschulen als pädagogische Einheit müsste deshalb die Zuteilung in Hort, Kindergarten und Schule nicht wegen Schulkreisgrenzen sondern auf Grund von sich überlappenden Quartierrayons gemacht werden. Kinder- und Elternwünschen sollte entsprechend grosszügig entsprochen werden. Schul­kreise sind vor allem politisch-organisatorische Einheiten. Diese Schulpflege- und Schulorganisation orientiert sich an den Schulhausstandorten und den damit verbundenen Aufgaben wie Personalführung etc. Die Frage, woher die Kinder kommen, ist diesbezüglich kaum relevant.
 
Die wenigen Eltern, die mit der quartierbezogenen SchülerInnenzuteilung bei Schulpflegewahlen – weil aus­serhalb des Schulhausstandortes wohnend – keinen Einfluss nehmen können, sind vernachlässigbar, angesichts der Tatsache, dass alle EinwohnerInnen mit Wahlrecht jeweils wählen können, auch wenn sie keine Kinder haben.

Stadtrat, Ablehnung

Sitzungsdatum: 28.03.2001


Ablehnung

Sitzungsdatum: 22.05.2002
Beschluss-Nr.: 177

Protokolleintrag:

2001/140
Postulat von Heidi Bucher-Steinegger (Grüne) vom 14.3.2001:
Horte, Zuteilung unabhängig von Schulkreisen
 
Heidi Bucher-Steinegger (Grüne)begründet das Postulat (vergleiche Protokoll-Nr. 3634/ 2001).
 
Die Vorsteherin des Schul- und Sportdepartementes erklärt namens des Stadtrates das Postulat nicht zur Prüfung entgegenzunehmen.
 
Das Postulat wird mit offensichtlichem Mehr  a b g e l e h n t .
 
Mitteilung an den Stadtrat.

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