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Mit der Rechnungsprüfungskommission, der Geschäftsprüfungskommission und
der Bürgerrechtskommission kennt der Gemeinderat drei Ständige Kommissionen.
Vor allem für die Behandlung der Sachgeschäfte der Departemente, für die sie
zuständig sind, hat der Gemeinderat Spezialkommissionen (SK) geschaffen. Im
Weiteren kann der Gemeinderat für bestimmte Geschäfte Besondere Kommissionen
(BK) einsetzen.
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