GR-Nr. 2009/404 Postulat: Sicherstellung der feuerwehrtechnischen Versorgung der Quartiere Stettbach und Witikon bis zum Bau einer Brandwache Ost | | |
zugeteilt an: PDPendent bei Stadtrat (Frist bis 30.09.2011) Verknüpfte GeschäfteAblaufschritte/StatusEingang, Frist 3 Monatedurch: Sitzungsdatum: 16.09.2009
Beschluss-Nr.:
4836 Dokument(e): Protokolleintrag: Postulat von Urs Rechsteiner (CVP) und Jean-Claude Virchaux (CVP) vom 16.09.2009: Sicherstellung der feuerwehrtechnischen Versorgung der Quartiere Stettbach und Witikon bis zum Bau einer Brandwache Ost Von Urs Rechsteiner (CVP) und Jean-Claude Virchaux (CVP) ist am 16.09.2009 folgendes Postulat eingereicht worden: Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, wie bis zu einem in Aussicht gestellten Bau einer Brandwache Ost (gem. Antworten zur schriftlichen Anfrage 2009/75) zum Beispiel mit den Gemeinden Dübendorf (für Stettbach) und Maur (für Witikon) Vereinbarungen getroffen werden können, um die feuerwehrtechnische Versorgung in den Quartieren Stettbach und Witikon zu verbessern. Begründung: Alle Stadtquartiere können gemäss kantonalen Vorgaben im Brandfall rechtzeitig erreicht werden - ausser Witikon und Stettbach! In der Antwort auf die schriftliche Anfrage 2009/75 teilt der Stadtrat bei der Antwort zur Frage 7 mit, dass mittelfristig eine Wache Ost geplant ist, welche diesen Umstand beheben soll. In der Zwischenzeit soll die Stadt mit Vereinbarungen mit den Nachbargemeinden Dübendorf und Maur den Schutz vor Feuer in den Quartieren Stettbach und Witikon verbessern. Mitteilung an den Stadtrat
Stadtrat, EntgegennahmeSitzungsdatum: 23.09.2009
Überweisung, Frist 24 MonateSitzungsdatum: 30.09.2009
Beschluss-Nr.:
4915 Protokolleintrag: 2009/404 Postulat von Urs Rechsteiner (CVP) und Jean-Claude Virchaux (CVP) vom 16.09.2009: Sicherstellung der feuerwehrtechnischen Versorgung der Quartiere Stettbach und Witikon bis zum Bau einer Brandwache Ost Gemäss schriftlicher Mitteilung ist die Vorsteherin des Polizeidepartementes namens des Stadtrates bereit, das Postulat zur Prüfung entgegenzunehmen. Es wird weder ein Ablehnungs- noch ein Textänderungsantrag gestellt. Damit ist das Postulat dem Stadtrat zur Prüfung überwiesen. Mitteilung an den Stadtrat
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