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GR-Nr. 2008/559 Schriftliche Anfrage: Liegenschaft an der Grubenstrasse 18, Umnutzung | | |
zugeteilt an: HBDAblaufschritte/StatusEingang, Frist 3 Monatedurch: Sitzungsdatum: 10.12.2008
Beschluss-Nr.:
3825 Dokument(e): Protokolleintrag: 2008/559 Schriftliche Anfrage von Hans Urs von Matt (SP) und Thomas Marthaler (SP) vom 10.12.2008: Liegenschaft an der Grubenstrasse 18, Umnutzung Von Hans Urs von Matt (SP) und Thomas Marthaler (SP ist am 10.12.2008 folgende Schriftliche Anfrage eingereicht worden: An der Grubenstrasse 18 in der Binz erteilte das Amt für Baubewilligungen für die Umnutzung des 2. OG in einen Bordellbetrieb mit Kontaktbar eine Baubewilligung. Die Baubewilligung setzte sich, detailliert, bezüglich zulässigen Verkehrsimmissionen (Suchverkehr, Parkierungslärm, Aus- und Einstiegslärm etc.) sowie Parkierung, auseinander. Es wurde festgehalten, dass infolge der prekären Verkehrssituation die Anschlüsse der Binz- und der Grubenstrasse in die Uetliberg- und Haldenstrasse bereits heute überlastet seien und folgedessen keine weiteren Parkplätze bewilligt werden können - bis zum Zeitpunkt an dem die Uetlibergtangente in Betrieb genommen werde. In den Erwägungen der Baubewilligung wurde bereits auf die hohe Verkehrsbelastung Bezug genommen. Die Bewilligung wurde für einen Bordellbetrieb mit sechs Zimmern erteilt, es stellt sich nun aber heraus, dass es sich um einen Bordellbetrieb mit 15 Zimmern handelt. Die Umnutzung von bestehenden Büroräumen im 1. OG der nämlichen Liegenschaft in neun zusätzliche Zimmer "mit erotischen Rückzugsmöglichkeiten" (mit je einer Dusche, Spiegeln, Flachbildschirmen, roten Plüschteppichen etc.) wurden nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern im niederschwelligen Anzeigeverfahren beantragt und bewilligt. In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um Beantwortung folgender Fragen: - Ist der Stadtrat der Auffassung, die Umnutzung der Büroräumlichkeiten im 1. OG in neun Zimmer mit "erotischen Rückzugsmöglichkeiten" sei ohne Publikation im Anzeigeverfahren korrekt erfolgt?
- Wie beurteilt der Stadtrat die Tatsache, dass den von den Immissionen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern, hinsichtlich Erweiterung des Bordellbetriebes um den Faktor 2.5, kein rechtliches Gehör gewährt wurde?
- Gedenkt der Stadtrat, den Anwohnerinnen und Anwohnern nach Beendigung des Umbaus das rechtliche Gehör zu gewähren, resp. eine nachträgliche Baubewilligung für das 1. OG zu verlangen?
- Wie beurteilt der Stadtrat das Vorgehen der Bauherrschaft, ein Bordell mit sechs Zimmern bewilligen zu lassen, tatsächlich aber einen Bordellbetrieb mit fünfzehn Zimmern zu betreiben?
- Hätte der Stadtrat, angesichts, den bereits heute angespannten Verkehrsverhältnissen das Baugesuch bewilligt, wenn die Bauherrschaft ein Bordell mit fünfzehn Zimmern beantragt hätte?
Mitteilung an den Stadtrat.
Stadtrat, AntwortSitzungsdatum: 25.02.2009 Dokument(e):
KenntnisnahmeSitzungsdatum: 06.05.2009
Beschluss-Nr.:
4357 Protokolleintrag: 2008/559 Schriftliche Anfrage von Hans Urs von Matt (SP) und Thomas Marthaler (SP) vom 10.12.2008: Liegenschaft an der Grubenstrasse 18, Umnutzung Der Stadtrat beantwortet die Schriftliche Anfrage (STRB 240 vom 25. Februar 2009).
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