Datum | Details |
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25.06.2014 | Ablehnung 2014/178 Postulat von Ursula Uttinger (FDP) und Markus Baumann (GLP) vom 04.06.2014: Vereinfachung der von der städtischen Krippenaufsicht angewendeten Richtlinien für die Bewilligung von vorschulischen Kindertagesstätten
Beschlussnummer: 201
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11.06.2014 | Stadtrat, Ablehnung |
04.06.2014 | Eingang, Frist 3 Monate 2014/178 Postulat von Ursula Uttinger (FDP) und Markus Baumann (GLP) vom 04.06.2014: Vereinfachung der von der städtischen Krippenaufsicht angewendeten Richtlinien für die Bewilligung von vorschulischen Kindertagesstätten
Begründung: Die städtische Krippenaufsicht stützt sich bei der Beurteilung von Krippenbewilligungen auf ein elaboriertes System, mit dem die Zusammensetzung der einzelnen Gruppen berechnet wird. Aus Sicht der Kindertagesstätten ist dieses System in der Praxis kompliziert und schränkt den Handlungsspielraum der Kindertagesstätten unnötig ein. Am 6. November 2013 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in einem Winterthurer Fall einen wegweisenden Entscheid gefällt. Demnach liegt es im Ermessen der Kinderkrippen, wie sie die Gruppen der betreuten Kinder altersmässig zusammensetzen. Das Kantonale Amt für Jugend- und Berufsberatung, im Auftrag von Gemeinden ebenfalls als Bewilligungs- und Aufsichtsinstanz tätig ist, hat seine Praxis umgehend angepasst. Im Gegensatz dazu hält das Sozialdepartement an seiner rigiden Praxis fest.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 109
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