Gewalttätige Angriffe durch eine linksextreme Täterschaft gegen bürgerliche Parteien und ihre Exponenten und Einrichtungen, Durchsetzung der Versammlungsfreiheit, Massnahmen gegen gewaltbereite Linksautonome, polizeiliche Unterstützung der Veranstaltenden von Quartierfesten, Aufhetzung von Jugendlichen gegen bürgerliche Werte sowie Massnahmen zur Entwaffnung der Jugend
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