Interpellation
GR Nr.: 2026/279
Mehrwertabgabe bei Infrastrukturbauten, Anwendung des Gesetzes betreffend die Abtretung von Privatrechten (§ 17) zur Abschöpfung infrastrukturell bedingter Bodenwertsteigerungen, Abgrenzung zu öffentlichen Projekten wie Tramneubauten, Aufwertungen des öffentlichen Raums, Grün- und Freiraumentwicklungen sowie Klimaanpassungsmassnahmen, rechtliche und praktische Hürden bei der Festsetzung von Beiträgen, Verhältnis zum planerischen Mehrwertausgleich gemäss kantonalem Mehrwertausgleichsgesetz und Möglichkeit der kumulativen Anwendung beider Instrumente, Auswirkungen auf Mietzinserhöhungen und Verkaufswerte sowie Handlungsbedarf für eine gesetzgeberische Anpassung
Pendent bei: Stadtrat
(Frist bis 10.12.2026)
Referendum: Kein Referendum