Datum | Details |
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04.06.2014 | Umwandlung in Postulat 2013/356 Motion von Christina Hug (Grüne) und Gabriele Kisker (Grüne) vom 23.10.2013: Allgemeine Polizeiverordnung (APV), Beschränkung des Einsatzes von Laubbläsern und Laubsaugern auf die Monate Oktober und November
Beschlussnummer: 103
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14.05.2014 | Stadtrat, Entgegennahme als Postulat
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23.10.2013 | Eingang, Frist 6 Monate 2013/356 Motion von Christina Hug (Grüne) und Gabriele Kisker (Grüne) vom 23.10.2013: Allgemeine Polizeiverordnung (APV), Beschränkung des Einsatzes von Laubbläsern und Laubsaugern auf die Monate Oktober und November
Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeinderat eine Weisung zur Anpassung der Allgemeinen Polizeiverordnung (APV) vorzulegen, welche regelt, dass im Sinne des Lärm- und Gesundheitsschutzes der Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern für alle Anwenderinnen und Anwender auf dem ganzen Gebiet der Stadt Zürich auf die Monate Oktober und November eingeschränkt wird.
Begründung: Laubbläser – und neuerdings auch Laubsauger – wurden entwickelt, um im Herbst die Blätter von Fusswegen und Strassen zu entfernen. Inzwischen sind sie zum ständigen, lärmigen Begleiter von Hauswartungen und Gartenunterhaltsfirmen geworden. Alles wird geblasen, was sich bewegen lässt: Schnee aus der Garageneinfahrt, Grüngut nach Hecken- und Rasenschnitt, Sand zurück in den Sandkasten, Spinnweben an Gebäuden, Petflaschen und Bierdosen aus der Hecke. Das Gedröhn verfolgt Ruhe- und Erholungssuchende nicht nur in Wohnquartieren und öffentlichen Anlagen, sondern auch im Wald und sogar auf dem Friedhof! Doch es geht auch anders: Genf beispielsweise kennt seit vielen Jahren gesetzlich festgelegte zeitliche Einschränkungen zum Gebrauch von Laubbläsern. Die Geräte schaden der Gesundheit in verschiedener Hinsicht:
Energie wird verschwendet, wo es Handarbeit oft in der gleichen Zeit ebenso richten könnte – sofern die Arbeit überhaupt notwendig ist. Schliesslich schädigen Laubbläser und noch viel schlimmer Laubsauger die Natur: es sind zerstörerische Eingriffe in die Welt der Kleinlebewesen. Wegen der enormen Luftgeschwindigkeit und Hitze werden Insekten, Würmer, Spinnlein und Asseln vernichtet und deren Rückzugsgebiet und Winterschutz entfernt. Kleinlebewesen zersetzen Laub zu Humus und sind die unentbehrliche Nahrungsgrundlage vieler Tiere wie Singvögel und Eidechsen.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 4378
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