Datum | Details |
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19.09.2012 | Abschreibung, Geschäftsbericht
Beschlussnummer: 3097
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19.12.2007 | Überweisung, Frist 24 Monate 2007/636 Postulat von Walter Angst (AL) und Jacqueline Badran (SP) vom 5.12.2007: Gewerbeliegenschaften, differenzierte Mietzinspolitik Walter Angst (AL) begründet das Postulat (vergleiche Protokoll-Nr. 2469/2007). Der Vorsteher des Finanzdepartementes erklärt namens des Stadtrates das Postulat nicht zur Prüfung entgegenzunehmen. Das Postulat wird mit 65 gegen 58 Stimmen dem Stadtrat zur Prüfung überwiesen. Mitteilung an den Stadtrat.
Beschlussnummer: 2520
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12.12.2007 | Stadtrat, Ablehnung |
06.12.2007 | Eingang 2007/636 Postulat von Walter Angst (AL) und Jacqueline Badran (SP) vom 5.12.2007: Gewerbeliegenschaften, differenzierte Mietzinspolitik Von Walter Angst (AL) und Jacqueline Badran (SP) ist am 5.12.2007 folgendes Postulat eingereicht worden: Der Stadtrat wird gebeten, eine differenzierte Mietzinspolitik für die von KMUs genutzen Objekte im Rechnungskreis Gewerbeliegenschaften (2027) zu prüfen. Auf Mietzinsanpassungen wegen steigender Hypothekarzinse, Teuerung und Kostensteigerungen sowie die jährliche Anpassung von Indexmieten soll verzichtet werden, wenn die entsprechenden Mietzinse nicht deutlich unter dem quartier- und branchenüblichen Niveau liegen, und die Geschäftsmieterinnen in Branchen mit geringer Wertschöpfung tätig sind. Geprüft werden soll auch ein Verzicht auf die Erhöhung der Anfangsmieten, wenn die Mietobjekte an KMUs vermietet werden, die in Branchen mit geringer Wertschöpfung tätig sind. Begründung: Mit der Neubewertung eines grossen Teils der Liegenschaften des Rechnungskreises 2027 (bisheriger Anlagewert 178,8 Millionen Franken, neuer Anlagewert 241.3 Mio Franken) und dem Anstieg der Hypothekarzinse steigen die von der Liegenschaftenverwaltung gegenüber der Finanzverwaltung geschuldeten Zinsen um 3 Millionen Franken, was rund 13 Prozent der gesamten Mietzinseinnahmen dieses Rechnungskreises entspricht. Dieser erhöhte Zinsaufwand muss mit Mietzinserhöhungen und mit Mietzinsanpassungen bei Neuvermietung auf die Mietenden überwälzt werden, wenn weiterhin die nötigen Reserven für die Erneuerung der Liegenschaften gebildet werden sollen. Es ist angezeigt, auf diese Mietzinserhöhungen zu verzichten, wenn die Mietenden auf preisgünstige Geschäfts- und Gewerberäume angewiesen sind. Da im Rechnungskreis Gewerbeliegenschaften auch Objekte verwaltet werden, in denen einen markübliche Miete erzielt wird, sollten die gewissen KMUs gewährten Vorzugsmieten aus den eigenen Mitteln des Rechnungskreises finanziert werden können.
Beschlussnummer: 2469
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