Gemeinderat der Stadt Zürich

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Teilnahme uniformierter Stadtpolizisten an Demonstrationen

GR Nummer 2010/534
Geschäftsart Schriftliche Anfrage

Aktueller Stand

Zuständiges Departement Polizeidepartement (PD)

Ablaufschritte

DatumDetails
09.03.2011Kenntnisnahme

2010/534

Schriftliche Anfrage von Marc Bourgeois (FDP) und Ursula Uttinger (FDP) vom 22.12.2010:
Teilnahme uniformierter Stadtpolizisten an Demonstrationen
 
Der Stadtrat beantwortet die Schriftliche Anfrage (STRB 203 vom 2. März 2011).
Beschlussnummer: 1144
02.03.2011Stadtrat, Antwort Dokumente: 2010_0534.pdf (28 KB)
22.12.2010Eingang, Frist 3 Monate

2010/534

Schriftliche Anfrage von Marc Bourgeois (FDP) und Ursula Uttinger (FDP) vom 22.12.2010:
Teilnahme uniformierter Stadtpolizisten an Demonstrationen
 

Von Marc Bourgeois (FDP) und Ursula Uttinger (FDP) ist am 22. Dezember 2010 folgende Schriftliche Anfrage eingereicht worden:

 

Am 8. Dezember 2010 demonstrierten rund 500 Personen – Mitglieder des städtischen Personals und Gewerkschaften – während rund zwei Stunden vor dem Zürcher Rathaus. Unter den Demonstranten befanden sich – wie auch in der Presse berichtet – gut 100 uniformierte Stadtpolizisten. Welche dieser Polizisten im Dienst und somit für Sicherheit, Verkehr usw. verantwortlich waren, und welche der Polizisten Demonstranten waren, war nicht erkennbar.

Beim Staat liegt das Gewaltmonopol, und die Polizei stellt das primäre Ausführungsorgan dar. Insbesondere die Uniform symbolisiert die Funktion ihres Trägers und dessen Zugehörigkeit zum Korps der Stadtpolizei. Der Bürger muss darauf vertrauen können, dass ein Polizist in Uniform als Exekutivorgan des staatlichen Gewaltmonopols mit besonderen Rechten und Pflichten und nicht als politisierende Privatperson auftritt. Abklärungen in anderen Polizeikorps haben zudem ergeben, dass der Auftritt von Polizisten in Uniform an politischen Kundgebungen äusserst ungewöhnlich ist und kaum bewilligt wird.

Gerade bei politischen Kundgebungen sind in Zürich unfriedliche Szenen häufig anzutreffen. Die besagte Demonstration ist – trotz Provokation der Ratsmitglieder – friedlich verlaufen. Es ist offensichtlich verantwortungslos, solche unklaren und unübersichtlichen Situationen zu riskieren. Gerade der nicht mehr erkennbare Unterschied zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Ordnungsmacht Polizei, die an Demonstrationen in aller Regel zugegen ist, legt die Sicherheitsproblematik offen dar.

 

In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen. Bitte nennen Sie bei den einzelnen Teilantworten die relevanten Rechtsgrundlagen bzw. Entscheide:

    1. Ist es Stadtpolizisten grundsätzlich erlaubt, in Uniform an Demonstrationen teilzunehmen?
    2. Wie wird diese Frage in anderen Kantonen gehandhabt?
    3. War es am 8. Dezember 2010 uniformierten Stadtpolizisten erlaubt, an der Demonstration vor dem Rathaus teilzunehmen?
    4. Waren die betreffenden Polizisten zu dieser Zeit im Dienst?
    5. Falls eine Erlaubnis erteilt wurde, welche Stelle bzw. Person hat die Bewilligung erteilt?
    6. Waren die an der Kundgebung demonstrierenden Polizisten mit Mitteln zur Anwendung von Zwangsmassnahmen (Handschellen, Polizeimehrzweckstock, Reizspray, Waffe) ausgerüstet und wie hätten sie diese bei Bedarf einsetzen dürfen?
    7. Wie beurteilen Sie aus rechtlicher und staatspolitischer Sicht den Umstand, dass die Polizei Demonstrationen bewilligt, deren Teilnehmer sie zu einem wesentlichen Teil selber stellt?
    8. Wie können die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft erkennen, ob ein uniformierter Polizist als Teilnehmer oder Ordnungshüter an einer Kundgebung teilnimmt?
    9. In welcher Form übernimmt der Stadtrat die Verantwortung, wenn sich bei künftigen Demonstrationen identisch uniformierte Polizisten unter den Demonstranten wie auch unter den Ordnungshütern befinden und die Lage ausser Kontrolle gerät?
    10. Welche Konsequenzen zieht der Stadtrat aus den Vorkommnissen vom 8. Dezember 2010? Sind konkrete Massnahmen geplant? Welche?
    Mitteilung an den Stadtrat
    Dokumente: 2010_0534.pdf (84 KB)
    Beschlussnummer: 935

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