Datum | Details |
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09.03.2011 | Kenntnisnahme 2010/534 Schriftliche Anfrage von Marc Bourgeois (FDP) und Ursula Uttinger (FDP) vom 22.12.2010: Teilnahme uniformierter Stadtpolizisten an Demonstrationen Der Stadtrat beantwortet die Schriftliche Anfrage (STRB 203 vom 2. März 2011).
Beschlussnummer: 1144
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02.03.2011 | Stadtrat, Antwort Dokumente: 2010_0534.pdf (28 KB) |
22.12.2010 | Eingang, Frist 3 Monate 2010/534 Schriftliche Anfrage von Marc Bourgeois (FDP) und Ursula Uttinger (FDP) vom 22.12.2010: Teilnahme uniformierter Stadtpolizisten an Demonstrationen Von Marc Bourgeois (FDP) und Ursula Uttinger (FDP) ist am 22. Dezember 2010 folgende Schriftliche Anfrage eingereicht worden:
Am 8. Dezember 2010 demonstrierten rund 500 Personen – Mitglieder des städtischen Personals und Gewerkschaften – während rund zwei Stunden vor dem Zürcher Rathaus. Unter den Demonstranten befanden sich – wie auch in der Presse berichtet – gut 100 uniformierte Stadtpolizisten. Welche dieser Polizisten im Dienst und somit für Sicherheit, Verkehr usw. verantwortlich waren, und welche der Polizisten Demonstranten waren, war nicht erkennbar. Beim Staat liegt das Gewaltmonopol, und die Polizei stellt das primäre Ausführungsorgan dar. Insbesondere die Uniform symbolisiert die Funktion ihres Trägers und dessen Zugehörigkeit zum Korps der Stadtpolizei. Der Bürger muss darauf vertrauen können, dass ein Polizist in Uniform als Exekutivorgan des staatlichen Gewaltmonopols mit besonderen Rechten und Pflichten und nicht als politisierende Privatperson auftritt. Abklärungen in anderen Polizeikorps haben zudem ergeben, dass der Auftritt von Polizisten in Uniform an politischen Kundgebungen äusserst ungewöhnlich ist und kaum bewilligt wird. Gerade bei politischen Kundgebungen sind in Zürich unfriedliche Szenen häufig anzutreffen. Die besagte Demonstration ist – trotz Provokation der Ratsmitglieder – friedlich verlaufen. Es ist offensichtlich verantwortungslos, solche unklaren und unübersichtlichen Situationen zu riskieren. Gerade der nicht mehr erkennbare Unterschied zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Ordnungsmacht Polizei, die an Demonstrationen in aller Regel zugegen ist, legt die Sicherheitsproblematik offen dar.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen. Bitte nennen Sie bei den einzelnen Teilantworten die relevanten Rechtsgrundlagen bzw. Entscheide:
Beschlussnummer: 935
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