Datum | Details |
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11.07.2012 | Abschreibung Text siehe unter GR Nr. 2012/37 (Verknüpfte Geschäfte)
Beschlussnummer: 2928
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27.01.2010 | Überweisung, Frist 24 Monate 2009/327 Dringliche Motion von Jacqueline Badran (SP) und Dr. André Odermatt (SP) vom 08.07.2009: Anpassung von Baurechtsverträgen mit gemeinnützigen Baurechtsträgern Gemäss schriftlicher Mitteilung lehnt der Vorsteher des Finanzdepartements namens des Stadtrats die Entgegennahme der Dringlichen Motion ab, ist jedoch bereit sie als Postulat zur Prüfung entgegenzunehmen. Jacqueline Badran (SP) begründet die Dringliche Motion (vergleiche Protokoll-Nr. 4653/2009). Ernst Danner (EVP) beantragt eine Textänderung. 4. Jacqueline Badran (SP) ist mit der Textänderung einverstanden. Namens des Stadtrats nimmt der Vorsteher des FinanzdepartementsStellung. Die geänderte Dringliche Motion wird mit 78 gegen 39 Stimmen dem Stadtrat zur Prüfung überwiesen. Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 5445
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05.11.2009 | Stadtrat, Entgegennahme als Postulat Dokumente: 2009_0327.pdf (38 KB) |
26.08.2009 | Dringlicherklärung, erfolgt 2009/327 Motion von Jacqueline Badran (SP) und Dr. André Odermatt (SP) vom 08.07.2009: Anpassung von Baurechtsverträgen mit gemeinnützigen Baurechtsträgern Beschlussfassung über den Antrag auf Dringlichkeit von Jacqueline Badran (SP) vom 19. August 2009 (vergleiche Protokoll-Nr. 4653/2009) Die Dringlicherklärung wird von 70 Ratsmitgliedern unterstützt, womit das Quorum (63 Stimmen = Mehrheit der Ratsmitglieder gemäss Art. 88 Abs. 2 GeschO GR) erreicht ist. Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 4750
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19.08.2009 | Dringlicherklärung, beantragt 2009/327 Motion von Jacqueline Badran (SP) und Dr. André Odermatt (SP) vom 08.07.2009: Anpassung von Baurechtsverträgen mit gemeinnützigen Baurechtsträgern Jacqueline Badran (SP) beantragt Dringlicherklärung und begründet diese. Der Rat wird über den Antrag am 26. August 2009 Beschluss fassen. Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 4677
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21.07.2009 | Eingang 2009/327 Motion von Jacqueline Badran (SP) und Dr. André Odermatt (SP) vom 08.07.2009: Anpassung von Baurechtsverträgen mit gemeinnützigen Baurechtsträgern Von Jacqueline Badran (SP) und Dr. André Odermatt (SP) ist am 08.07.2009 folgende Motion eingereicht worden: Der Stadtrat wird beauftragt, die neuen und (bezüglich Ziff. 4 soweit möglich und die Vertragspartner zustimmen) die bestehenden Baurechtsverträge der Stadt Zürich mit gemeinnützigen Baurechtsträgern zu revidieren sowie eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen vorzunehmen. Dabei soll Folgendes berücksichtigt werden:
Begründung: Mit der bisherigen Regelung bestehen negative Anreize für ökologische Investitionen, da der Anfangslandwert aufgrund der Erstellungskosten (Baukosten) berechnet wird. Die ökologischen Investitionen können die Erstellungskosten erhöhen. Die Mietzinse werden dann noch zusätzlich durch die höhere Baurechtszinsbelastung verteuert. Die Beseitigung dieses negativen Anreizes entspricht dem nun festgesetzten Ziel der 2000-Watt-Gesellschaft in der Stadt Zürich. Die Erstellungskosten für ein gleichwertiges Haus als Ersatzinvestition ist aufgrund der Steigerung des Baukostenindexes um ein vielfaches teurer (Erfahrungswerte zeigen eine Steigerung um das Zehnfache innerhalb 62 Jahren) als die Stadt im Heimfall vergüten müsste. Der Rest des effektiven Gebäudewertes geht entschädigungslos an die Grundeigentümerin über. Diese Tatsache schafft für die Stadt Zürich einen Anreiz den Heimfall geltend zu machen und durch Veräusserungen der Immobilien hohe Buchgewinne zu erzielen, um ein allfälliges Bilanzdefizit zu beseitigen. Eine Sanierung der Stadtfinanzen auf Kosten des für die Stadt Zürich so wertvollen gemeinnützigen Wohnbaus ist auszuschliessen. Zudem verteuert die mit der geltenden Heimfallregelung gekoppelte Pflicht zur Öffnung eines Heimfallfonds zur Deckung der restlichen 25% der Erstellungskosten die Kostenmiete. Dies kann in Kauf genommen werden, solange Rechtssicherheit besteht über eine Verlängerung des Baurechtsvertrages, sodass Erneuerungsinvestitionen vor Ablauf des ersten Baurechts erfolgen können. Die Koppelung des anzuwendenden Zinssatzes an die variable 1. Althypothek der ZKB ist nicht mehr zeitgemäss, werden doch die Hypothekenverzinsungen heutzutage nach der jeweiligen Bonität des Kunden festgelegt. Sowohl gemeinnützige Bauträger als auch die Stadt Zürich haben ein ausgesprochen gutes «Kundenrating» und können sich deshalb zu günstigeren Konditionen finanzieren. Zudem ist bei den variablen Hypotheken der ZKB immer auch eine Marge von 0,5 - 1% einkalkuliert. Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 4653
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