Datum | Details |
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16.09.2015 | Abschreibung, Geschäftsbericht
Beschlussnummer: 1264
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22.12.2010 | Überweisung, Frist 24 Monate 2008/516 Postulat von Jacqueline Badran (SP) und Corine Mauch (SP) vom 12.11.2008: Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmungen, Bericht an den Gemeinderat
Gemäss schriftlicher Mitteilung lehnt der Vorsteher des Finanzdepartements namens des Stadtrats die Entgegennahme des Postulats ab.
Jacqueline Badran (SP) begründet das Postulat (vergleiche Protokoll-Nr. 3723/2008).
Namens des Stadtrats nimmt der Vorsteher des Finanzdepartements Stellung.
Das Postulat wird mit 84 gegen 36 Stimmen dem Stadtrat zur Prüfung überwiesen. Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 927
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25.11.2008 | Stadtrat, Ablehnung |
13.11.2008 | Eingang 2008/516 Postulat von Jacqueline Badran (SP) und Corine Mauch (SP) vom 12.11.2008: Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmungen, Bericht an den Gemeinderat Von Jacqueline Badran (SP) und Corine Mauch (SP) ist am 12. November 2008 folgendes Postulat eingereicht worden: Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass
Begründung: In jüngerer Zeit hat der Stadtrat zunehmend zum Mittel der Beteiligungen an privatrechtlich organisierten Unternehmungen zur Wahrnehmung städtischer Aufgaben gegriffen. Bekanntes Beispiel ist dabei die Zürich Forum AG, an der sich der Stadtrat von Zürich zur Entwicklung eines Projekts am Standort des bestehenden Kongresshauses beteiligt hatte. Dieses Vorgehen macht in vereinzelten Situationen Sinn, da es den städtischen Behörden eine gewisse Flexibilität bei der Umsetzung von spezifischen Aktivitäten eröffnet. Es ist aber auch mit grundlegenden Problemen verbunden. Dazu gehört erstens ein Mangel an Transparenz. Dieser ist namentlich eine Folge von fehlendem Einsichtsrecht von Parlament und Öffentlichkeit in die Aktivitäten und Finanzen einer privatrechtlichen Organisation. Zweitens besteht die Gefahr, dass mit Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen die geltenden Kompetenzen indirekt umgangen werden, indem bei der Festlegung der Zuständigkeiten nicht der Gesamtbetrag eines Vorhabens zu berücksichtigen ist, sondern lediglich derjenige Anteil, den die städtische Beteiligung ausmacht. Drittens können bei Beteiligungen an privatrechtlichen Organisationen, beispielsweise bei Bauvorhaben für die öffentliche Hand, ansonsten bindende Vorgaben ausgeschaltet werden (z.B. Submissionsrecht) Es ist grundsätzlich zu Begrüssen, dass der Stadtrat bei der Ausübung seiner Funktionen auch im Rahmen von Beteiligungen einen gewissen Handlungsspielraum hat, da unter Umständen rasch gehandelt werden muss. Bei politisch heiklen Projekten jedoch ist es notwendig und sinnvoll, den Gemeinderat frühzeitig und dauerhaft einzubeziehen.
Beschlussnummer: 3723
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