Datum | Details |
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21.04.2010 | Rückzug 2007/513 Postulat von Walter Angst (AL) und 6 Mitunterzeichnenden vom 19.09.2007: Stadion Letzigrund, Schaffung von Angeboten für preiswerte Eintrittskarten Alecs Recher (AL) zieht das Postulat zurück. Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 5795
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26.09.2007 | Stadtrat, Ablehnung |
20.09.2007 | Eingang 2007/513 Postulat von Walter Angst (AL) und 6 M. vom 19.9.2007: Stadion Letzigrund, Schaffung von Angeboten für preiswerte Eintrittskarten Von Walter Angst (AL) und 6 M. ist am 19.9.2007 folgendes Postulat eingereicht worden: Der Stadtrat wird eingeladen zu prüfen, die Mietverträge für die Nutzung des Stadions Letzigrund so anzupassen, dass die Veranstalter angehalten werden, auch preiswerte Tickets anzubieten. Geprüft werden soll unter anderem, ob den Veranstaltern, die sich dazu verpflichten, eine bestimmte Mindestanzahl solcher Tickets anzubieten, ein Mietnachlass gewährt werden kann. Begründung: Die Preispolitik des FCZ im neuen Stadion Letzigrund hat viele Beobachter erstaunt. Bei der Festlegung der Preise für das Eröffnungsspiel haben sich die Verantwortlichen des FCZ an den Preisen des FC Chelsea orientiert. Es ist zu befürchten, dass sich insbesondere bei attraktiven Fussballspielen an dieser Hochpreispolitik nicht viel ändern wird. Die Stadt Zürich hat Mietverträge mit den Vereinen abgeschlossen. Nach Aussage der Vereine sind die Kosten für die Stadionmiete massiv angestiegen. Von den von der Stadt für das Jahr 2008 aus dem Betrieb des Letzigrundstadions budgetierten Einnahmen entfallen dem Vernehmen nach aber nur rund ein Drittel auf Abgaben aus den Ticketeinnahmen der Fussballvereine. Es wäre deshalb vertretbar, die Fussballvereine zu einer Preispolitik anzuhalten, die auch Menschen mit niedrigem Budget den Besuch attraktiver Fussballspiele ermöglicht. Als Vermieterin hält die Stadt Zürich diesbezüglich alle Mittel in der Hand. Man sollte die hohe Akzeptanz, die das Letzigrundstadion in der Bevölkerung geniesst, nicht durch eine verfehlte Preispolitik gefährden.
Beschlussnummer: 2178
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