Datum | Details |
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16.09.2009 | Kenntnisnahme 2009/205 Schriftliche Anfrage von Heinz F. Steger (FDP) und Jacqueline Badran (SP) vom 13.05.2009: Geeignete Standorte für das produzierende Gewerbe Der Stadtrat beantwortet die Schriftliche Anfrage (STRB 1060 vom 26. August 2009).
Beschlussnummer: 4852
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10.09.2009 | Stadtrat, Antwort Dokumente: 2009_0205.pdf (15 KB) |
14.05.2009 | Eingang, Frist 3 Monate 2009/205 Schriftliche Anfrage von Heinz F. Steger (FDP) und Jacqueline Badran (SP) vom 13.5.2009: Geeignete Standorte für das produzierende Gewerbe Von Heinz F. Steger (FDP) und Jacqueline Badran (SP) ist am 13.5.2009 folgende Schriftliche Anfrage eingereicht worden: Die hohen Immobilienpreise in der Stadt Zürich, die zunehmende Lärmempfindlichkeit der Bevölkerung, verbunden mit bezüglich Erschliessungsqualität (Parkplätze etc.) wenig geeigneten Gewerbezonen, machen dem lokalen Gewerbe das Leben schwer. Dieses sieht sich zunehmend veranlasst, die Stadt zu verlassen, weil keine geeigneten Lokalitäten vorhanden sind. Diese Tendenz widerspricht der gewünschten Durchmischung und verursacht für die Versorgung der Stadt Zürich auch längere Transportwege. Dabei hätte die Stadt Zürich durchaus Lagen, wo die Bedürfnisse des Gewerbes ohne Einschränkungen für die Bevölkerung erfüllt werden könnten. So wären Gebäude unter Strassenfahrbahnen grundsätzlich geeignete Standorte für das produzierende Gewerbe, da ein Grossteil der Nebenanlagen nicht beansprucht wird und auch die verbleibenden Restflächen für andere Nutzungen nicht attraktiv sind. Mit einer besseren Nutzung dieser Flächen könnte zudem ein wertvoller Beitrag für einen haushälterischen Umgang mit dem Boden geleistet werden, der Zersiedelung entgegengewirkt werden, und es liessen sich Konflikte infolge Lärmemmissionen vermeiden. Als Standorte kämen beispielsweise die Autobahnbrücke Zürich Brunau, die Autobahnbrücke Ausfahrt Aubrugg/Zürich-Ost oder die Ausfahrt Seebach in Frage. In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat, um Beantwortung der folgenden Fragen
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 4402
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