Datum | Details |
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27.10.2010 | Umwandlung in Postulat 2008/267 Motion der Grüne-Fraktion vom 11.06.2008:
Gemäss schriftlicher Mitteilung lehnt der Vorsteher des Gesundheits- und Umweltdepartements namens des Stadtrats die Entgegennahme der Motion ab, ist jedoch bereit sie als Postulat zur Prüfung entgegenzunehmen.
Namens der Grüne-Fraktion begründet Bernhard Piller (Grüne) die Motion (vergleiche Protokoll-Nr. 3194/2008).
Namens des Stadtrats nimmt die Vorsteherin des Gesundheits- und Umweltdepartements Stellung.
Bernhard Piller (Grüne) ist einverstanden die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Mario Mariani (CVP) stellt folgenden Textänderungsantrag:
Schaffung eines Investitionsfonds, der jährlich (befristet bis 2016) mit dem Betrag von 20 Millionen CHF geäufnet wird.
Bernhard Piller (Grüne) ist mit der Textänderung einverstanden.
Joachim Hagger (FDP) stellt den Ablehnungsantrag zum Postulat.
Das Postulat GR Nr. 2010/492 (statt Motion GR Nr. 2008/267, Umwandlung) wird mit 53 gegen 55 Stimmen abgelehnt. Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 659
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27.11.2008 | Stadtrat, Entgegennahme als Postulat Dokumente: 2008_0267.pdf (37 KB) |
12.06.2008 | Eingang, Frist 6 Monate 2008/267 Motion der Grüne-Fraktion vom 11.6.2008: Investitionsfonds, Schaffung Von der Grüne Fraktion ist am 11.6.2008 folgende Motion eingereicht worden: Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeinderat eine Weisung vorzulegen mit folgendem Inhalt: Schaffung eines Investitionsfonds, der jährlich mit dem Betrag von 20 Millionen CHF geäufnet wird. Die Zweckbindung des Fonds lautet: Natürliche Personen und gemeinnützige Wohnbauträger als EigentümerInnen von Gebäuden mit Standort in der Stadt Zürich erhalten auf Antrag bei der Sanierung ihrer Gebäude einen Förderbeitrag von 50% der Mehrkosten von energetischen Sanierungsmassnahmen gegenüber einer Sanierung nach der Norm SIA 380/1, Ausgabe 2007. Diese finanzielle Unterstützung ist dynamisch der technischen Entwicklung im Bereich Gebäudesanierungen anzupassen. Beiträge aus diesem Fonds werden unabhängig von eventuell aus anderen Quellen gesprochenen Subventionen gewährt. Wird absehbar, dass der Fonds nicht ausgeschöpft wird, kann der Stadtrat die gesprochenen Beitragssätze je Objekt entsprechend nach oben anpassen. Aus diesem Fonds werden keine Verwaltungskosten bezahlt oder an die Stadtverwaltung verrechnet. Begründung: Um im Energiensektor einen Minderverbrauch erreichen zu können, sind forcierte Anstrengungen im Bereich Energieeffizienz nötig. Eine Trendwende ist dringend nötig. Im Wärmesektor wurde im fossilen Bereich in den vergangenen Jahren zwar ein Minderverbrauch erreicht; der Konsum fossiler Brennstoffe ist aber nach wie vor viel zu hoch und die jährlich erzielte Reduktion reicht bei weitem nicht. Zudem findet momentan hauptsächlich eine Verschiebung von Ölheizungen zu Gasheizungen statt. Diese Verschiebung von einem zum anderen fossilen Energieträger ist keine nachhaltige Strategie. Erstens wird so kein langfristiger Klimaschutz betrieben und zweitens ist der Peak Gas (das globale Fördermaximum des Erdgases) in ca. 15 Jahren zu erwarten. Anreizsysteme sind eine sinnvolle Möglichkeit, gewünschte Entwicklungen zu fördern. Sie unterstützen das notwendige unternehmerische und eigenverantwortliche Handeln. Verschiedene Investitionen in Liegenschaften sind heute für die Hauseigentümerinnen finanziell nicht interessant, weil die Mehrkosten solcher Investitionen einerseits nicht auf die Mieterschaft übertragen werden können und anderseits eher eine Kostenreduktion bei der Mieterschaft selbst und nicht beim Eigentümer zur Folge haben. Besonders bei den privaten HauseigentümerInnen besteht ein erheblicher Nachholbedarf, was den Unterhalt der Liegenschaften betrifft. Es bedarf für diese Gruppe von HauseigentümerInnen besondere Anreize, damit sie sich der kostspieligen Wärme- und Energietechnischen Sanierung ihrer Häuser annehmen. Ein solcher zielgerichteter Fonds ist für die Hauseigentümerinnen interessant und löst zudem noch zusätzliche Investitionen aus.
Beschlussnummer: 3194
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