Datum | Details |
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20.05.2015 | Ablehnung 2015/79 Postulat der AL-Fraktion vom 18.03.2015: Reduktion der Werbung auf öffentlichem Grund sowie auf städtischen Grundstücken
Beschlussnummer: 928
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25.03.2015 | Stadtrat, Ablehnung |
18.03.2015 | Eingang, Frist 3 Monate 2015/79 Postulat der AL-Fraktion vom 18.03.2015: Reduktion der Werbung auf öffentlichem Grund sowie auf städtischen Grundstücken
Begründung: Der Stadtrat hat gemäss seiner Medienmitteilung vom 11.3.2015 entschieden, im öffentlichen Grund sowie auf eigenen Grundstücken für insgesamt 1,15 Millionen Franken eine begrenzte Anzahl neuer Werbeanlagen zu realisieren. Ab 2016 werden zehn digitale LCD-Screens sowie dreissig Plakat-Leuchtdrehsäulen gebaut. Wir halten demgegenüber Werbefreiheit auf öffentlichem Grund für eine wesentliche Standortqualität. Durch Kommerzfreiheit im öffentlichen Raum wird dieser als Gemeingut gestärkt und der Tendenz entgegengewirkt, öffentliche Räume als Konsumzonen zu definieren. Letztes Jahr hat der Bürgermeister von Grenoble seine Stadt zur werbefreien Stadt ausgerufen und 326 Reklametafeln abbauen lassen. Die Stadt Zürich könnte in der sinnvollen Nutzung des öffentlichen Raums für das deutschsprachige Europa eine Vorreiterrolle einnehmen.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 802
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