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ERZ Abwasser, befristete Senkung der Grundgebühren in Form eines Bonus

GR Nummer 2017/105
Geschäftsart Motion

Aktueller Stand

Zuständiges Departement Tiefbau- und Entsorgungsdepartement (TED)

Ablaufschritte

DatumDetails
29.11.2017Abschreibung

Text siehe unter GR Nr. 2017/261 (verknüpfte Geschäfte)

Beschlussnummer: 3517
28.06.2017Überweisung, Frist 24 Monate

2017/105

Dringliche Motion von Andreas Kirstein (AL) und Albert Leiser (FDP) vom 12.04.2017:

ERZ Abwasser, befristete Senkung der Grundgebühren in Form eines Bonus


Text siehe Dokumente

Dokumente: 2017_0105 Protokollauszug Beschluss.pdf (27 KB) 2017_0105 Protokollauszug substanziell.pdf (39 KB) 2017_0105 Schlussabstimmung.pdf (107 KB)

Tonaufnahme zur Debatte des Geschäfts: 2017_0105
Beschlussnummer: 3052
07.06.2017Textänderung, beantragt

2017/105

Dringliche Motion von Andreas Kirstein (AL) und Albert Leiser (FDP) vom 12.04.2017:

ERZ Abwasser, befristete Senkung der Grundgebühren in Form eines Bonus


Gemäss schriftlicher Mitteilung ist der Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements namens des Stadtrats bereit, die Dringliche Motion entgegenzunehmen.

 

Dr. Mario Babini (parteilos) stellt einen Textänderungsantrag.

 

Damit ist das Geschäft vertagt.

 

Mitteilung an den Stadtrat

Beschlussnummer: 2978
17.05.2017Stadtrat, Entgegennahme
17.05.2017Dringlicherklärung, erfolgt

2017/105

Motion von Andreas Kirstein (AL) und Albert Leiser (FDP) vom 12.04.2017:

ERZ Abwasser, befristete Senkung der Grundgebühren in Form eines Bonus


Beschlussfassung über den Antrag auf Dringlichkeit von Andreas Kirstein (AL) vom 10. Mai 2017 (vergleiche Beschluss-Nr. 2889/2017)

Die Dringlicherklärung wird von 63 Ratsmitgliedern unterstützt, womit das Quorum von 63 Stimmen gemäss Art. 88 Abs. 2 GeschO GR erreicht ist.

Mitteilung an den Stadtrat

Beschlussnummer: 2919
10.05.2017Dringlicherklärung, beantragt

2017/105

Motion von Andreas Kirstein (AL) und Albert Leiser (FDP) vom 12.04.2017:

ERZ Abwasser, befristete Senkung der Grundgebühren in Form eines Bonus


Andreas Kirstein (AL) beantragt Dringlicherklärung und begründet diese: Es geht hier um die Abwassergebühren, beziehungsweise um die Senkung der Grundgebühren. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der technischen Umsetzung. Die Motion verlangt, dass 2018 und 2019 eine entsprechende Reduktion der Grundgebühr erfolgt. Es gibt im Begründungstext einen Schreibfehler. In der Begründung wird von drei Jahren geschrieben. Es geht aber nur um zwei Jahre. Im Wissen um die Zusatzkredite und die Höhe der Reser-ven müssten wir einen Wegfall der Grundgebühr für mindestens fünf Jahre verlangen. Dies gilt umso mehr, als dass die neu verfügten Abrechnungsmodalitäten die Kosten weiter senken werden. Entsprechend sind die Gebühren viel zu hoch. Wir erwarten bis 2020 eine Gebührenrevision.

 

Der Rat wird über den Antrag am 17. Mai 2017 Beschluss fassen.

 

Mitteilung an den Stadtrat

Beschlussnummer: 2889
12.04.2017Eingang, Frist 6 Monate

2017/105

Motion von Andreas Kirstein (AL) und Albert Leiser (FDP) vom 12.04.2017:

ERZ Abwasser, befristete Senkung der Grundgebühren in Form eines Bonus


Text siehe Dokumente

Dokumente: 2017_0105.pdf (61 KB)
Beschlussnummer: 2859

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