Datum | Details |
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01.09.2021 | Nichtabschreibung Text siehe unter GR Nr. 2021/119 (Verknüpfte Geschäfte, Beilage zum Kommissionsantrag)
Beschlussnummer: 4308
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25.11.2020 | Nichtabschreibung Text siehe unter GR Nr. 2020/101 (Verknüpfte Geschäfte, Beilage zum Kommissionsantrag)
Beschlussnummer: 3234
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23.10.2019 | Nichtabschreibung Text siehe unter GR Nr. 2019/119 (Verknüpfte Geschäfte, Beilage zum Kommissionsantrag)
Beschlussnummer: 1783
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22.01.2014 | Überweisung, Frist 24 Monate 2013/270 Postulat von Walter Angst (AL) vom 10.07.2013: Vergabe von Aufträgen an Dritte, Einhaltung der für die gleiche Arbeit geltenden Minimallöhne sowie der branchenüblichen Mindeststandards
Beschlussnummer: 4655
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11.09.2013 | Ablehnung, beantragt 2013/270 Postulat von Walter Angst (AL) vom 10.07.2013: Vergabe von Aufträgen an Dritte, Einhaltung der für die gleiche Arbeit geltenden Minimallöhne sowie der branchenüblichen Mindeststandards
Gemäss schriftlicher Mitteilung ist der Vorsteher des Finanzdepartements namens des Stadtrats bereit, das Postulat zur Prüfung entgegenzunehmen.
Severin Pflüger (FDP) stellt namens der FDP-Fraktion den Ablehnungsantrag.
Damit ist das Geschäft vertagt.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 4230
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04.09.2013 | Stadtrat, Entgegennahme |
10.07.2013 | Eingang, Frist 3 Monate 2013/270 Postulat von Walter Angst (AL) vom 10.07.2013: Vergabe von Aufträgen an Dritte, Einhaltung der für die gleiche Arbeit geltenden Minimallöhne sowie der branchenüblichen Mindeststandards
a) der in der Stadt Zürich für die gleiche Arbeit geltende Minimallohn nicht unterschritten wird; b) während der Ausführung der Aufträge die Auszahlung der Mindestlöhne und die Einhaltung anderer branchenüblicher Mindeststandards kontrolliert wird.
Begründung: Die Stadt Zürich hat im Februar 2013 Reinigungsarbeiten von Pärken und Strassen an Dritte vergeben. Laut Aussagen von Fachleuten können mit dem von der Stadt Zürich an die Unternehmen ausbezahlten Entgelt die branchenüblichen Mindestlöhne nicht ausbezahlt werden. Ausgeschlossen werden kann, dass die von der Stadt Zürich für diese Arbeiten bezahlten Mindestlöhne von den von der Stadt beauftragten Dritten ausbezahlt werden. Das hat Konsequenzen. So erhalten zum Beispiel die von privaten Unternehmen angestellten Vorwischer, die bei Touren mit den Kehrmaschinen zum Einsatz kommen, bedeutend tiefere Stundenlöhne als städtische Vorwischer oder die die Kehrmaschinen fahrenden städtischen Angestellten. Solches Lohndumping gilt es zu verhindern. Die Stadt soll bei Ausschreibungen sicherstellen, dass Dritte für Arbeiten im unteren und mittleren Lohnsegment (Funktionsstufen 1 bis 9) die Offerten nicht nur auf der Basis der branchenüblichen, sondern der städtischen Mindestlöhne einreichen. Ausserdem soll – allenfalls in Zusammenarbeit mit der unter anderem im Reinigungsgewerbe bestehenden Regionalen Paritätischen Berufskommission (RPK) – sichergestellt werden, dass die vereinbarten Mindestlöhne von den im Auftrag der Stadt tätigen Unternehmen auch ausbezahlt werden.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 4128
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