Datum | Details |
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09.06.2010 | Rückzug 2009/54 Motion von Marianne Aubert (SP) und Jean-Daniel Strub (SP) vom 04.02.2009: Kreisschulpflegen, Verkürzung der Fristen für Wahlvorschläge, Änderung der Gemeindeordnung Jean-Daniel Strub (SP)zieht die Motion zurück. Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 150
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09.09.2009 | Stadtrat, Ablehnung Dokumente: 2009_0054.pdf (25 KB) |
19.02.2009 | Eingang, Frist 6 Monate 2009/54 Motion von Marianne Aubert (SP) und Jean-Daniel Strub (SP) vom 4.2.2009: Kreisschulpflegen, Verkürzung der Fristen für Wahlvorschläge, Änderung der Gemeindeordnung Von Marianne Aubert (SP) und Jean-Daniel Strub (SP) ist am 4.2.2009 folgende Motion eingereicht worden: Der Stadtrat wird beauftragt, die Gemeindeordnung in Anwendung von §49 Abs. 2 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 so anzupassen, dass durch eine angemessene Verkürzung der Fristen zur Einreichung der Wahlvorschläge die Dauer von Vakanzen in den Kreisschulpflegen, die durch Rücktritte aus diesen Gremien entstehen, verringert werden kann. Begründung Seit der Verkleinerung der Kreisschulpflegen auf 25 Mitglieder im Zuge der Schulbehördenreorganisation in der Stadt Zürich hat die Arbeit der einzelnen Schulpflegerinnen und Schulpfleger entscheidend an Bedeutung gewonnen. Dies impliziert aber auch, dass das Arbeitsvolumen der einzelnen Schulpflegemitglieder stark zugenommen hat. Den Kreisschulpflegen ist es mehr denn je nur dann möglich, ihre Funktion wahrzunehmen, wenn sie ihre Schulbesuche und sonstigen Aufgaben über ein gesamtes Jahr planen und verteilen können. Deshalb kommt der Vollzähligkeit des Gremiums grosses Gewicht zu. In diesem Zusammenhang ist auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich das Volk mit Annahme des Volksschulgesetzes deutlich für das Milizsystem ausgesprochen hat. Generell sind in allen sieben Schulkreisen überdurchschnittlich viele Vakanzen zu verzeichnen, die darauf zurückgehen, dass Schulpflegerinnen und Schulpfleger ihr Amt im Verlauf der Legislatur niederlegen. Aufgrund der geltenden Fristen und der Organisation der notwendigen Ersatzwahlen können diese Positionen nur äusserst langsam wieder besetzt werden. Hervorzuheben ist beispielsweise die aktuelle Situation, in der in vier Schulkreisen Ersatzwahlen für Schulpflegerinnen und Schulpfleger, die im September und Oktober 2008 zurückgetreten sind, erst am 17. Mai 2009 stattfinden können, wodurch Vakanzen von bis zu neun Monaten entstehen. Abhilfe kann eine Verkürzung der Fristen zur Einreichung der Wahlvorschläge schaffen, welche die Stadt Zürich in Anwendung von §49 Abs. 2 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 in ihrer Gemeindeordnung festschreiben kann. Den Parteien und den interessierten Einzelpersonen ist es zuzutrauen und zuzumuten, die notwendigen 15 Unterschriften, die für einen Wahlvorschlag benötigt werden, innert weniger als den jetzt vorgesehenen vierzig Tagen beizubringen. Mit Blick auf die Ersatzwahlen können kürzere Fristen in manchen Fällen gewährleisten, dass die Wahlen auf einen früheren Termin angesetzt werden können. Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 4041
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