Datum | Details |
---|---|
13.07.2022 | Fristverlängerung Publikation vorbehältlich der Protokollabnahme durch die Geschäftsleitung des Gemeinderats
2020/35 Weisung vom 29.06.2022: Dringliche Motion der AL-Fraktion betreffend Erweiterung der Rechtsgrundlage für die Auszahlung von Objektbeiträgen an Einrichtungen privater Anbieter für Kinder im Vorschulalter, Änderung der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung, Antrag auf Fristerstreckung
Text siehe Dokumente
Beschlussnummer: 401
|
29.06.2022 | Stadtrat, Weisung Dokumente: 2020_0035.pdf (99 KB) |
28.10.2020 | Überweisung, Frist 24 Monate 2020/35 Dringliche Motion der AL-Fraktion vom 29.01.2020: Erweiterung der Rechtsgrundlage für die Auszahlung von Objektbeiträgen an Einrichtungen privater Anbieter für Kinder im Vorschulalter, Änderung der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung
Beschlussnummer: 3105
|
30.09.2020 | Dringlicherklärung, erfolgt 2020/35 Motion der AL-Fraktion vom 29.01.2020: Erweiterung der Rechtsgrundlage für die Auszahlung von Objektbeiträgen an Einrichtungen privater Anbieter für Kinder im Vorschulalter, Änderung der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung
Die Dringlicherklärung wird von 70 Ratsmitgliedern unterstützt, womit das Quorum von 63 Stimmen gemäss Art. 88 Abs. 2 GeschO GR erreicht ist.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 2988
|
23.09.2020 | Dringlicherklärung, beantragt 2020/35 Motion der AL-Fraktion vom 29.01.2020: Erweiterung der Rechtsgrundlage für die Auszahlung von Objektbeiträgen an Einrichtungen privater Anbieter für Kinder im Vorschulalter, Änderung der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung
Der Rat wird über den Antrag am 30. September 2020 Beschluss fassen.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 2911
|
04.03.2020 | Ablehnung, beantragt 2020/35 Motion der AL-Fraktion vom 29.01.2020: Erweiterung der Rechtsgrundlage für die Auszahlung von Objektbeiträgen an Einrichtungen privater Anbieter für Kinder im Vorschulalter, Änderung der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung
Stephan Iten (SVP) stellt namens der SVP-Fraktion den Ablehnungsantrag.
Damit ist das Geschäft vertagt.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 2275
|
26.02.2020 | Stadtrat, Entgegennahme |
29.01.2020 | Eingang, Frist 6 Monate 2020/35 Motion der AL-Fraktion vom 29.01.2020: Erweiterung der Rechtsgrundlage für die Auszahlung von Objektbeiträgen an Einrichtungen privater Anbieter für Kinder im Vorschulalter, Änderung der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung
Beschlussnummer: 2151
|