Die RedK prüft Erlasse, die Gesetzescharakter haben, auf Verständlichkeit, Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Gemeinderats und sprachliche Korrektheit. In der RedK hat jede Fraktion Anspruch auf einen Sitz. Die Überweisung von Erlassen an die RedK erfolgt nach der Detailberatung im Gemeinderat. Nach der Prüfung des Erlasses durch die RedK führt der Gemeinderat die Redaktionslesung durch. Anschliessend findet die Schlussabstimmung im Rat statt. Die RedK tagt nach Überweisung eines Geschäfts in der Regel am Freitag-Mittag.
Entschädigungsverordnung des Gemeinderats (EntschVO GR), Totalrevision
2024/173
Weisung
Städtische Gesundheitsdienste, Verordnung über die Entschädigung an Hebammen für Wochenbettpflege und Hausgeburten (VEH), Neuerlass und Abschreibung Dringliches Postulat
Datenschutzhinweis
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie zu optimieren, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung der Cookies zu. Mehr Informationen erhalten Sie in unseren rechtlichen Hinweisen