Anti-WEF Kundgebungen, Bewilligung mit Auflagen zur Verhinderung von Gewalt, Sachbeschädigungen und Verkehrseinschränkungen, Information zur Routenführung sowie allfälligem Mitspracherecht der VBZ, tabellarische Auflistung der Anzahl verletzter städtischer Angestellter, der Kosten der Polizei und der VBZ sowie der Höhe der Sachschäden in den letzten fünf Jahren, Umsetzung des neuen Polizeigesetzes
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