Schriftliche Anfrage

Anti-WEF Kundgebungen, Bewilligung mit Auflagen zur Verhinderung von Gewalt, Sachbeschädigungen und Verkehrseinschränkungen, Information zur Routenführung sowie allfälligem Mitspracherecht der VBZ, tabellarische Auflistung der Anzahl verletzter städtischer Angestellter, der Kosten der Polizei und der VBZ sowie der Höhe der Sachschäden in den letzten fünf Jahren, Umsetzung des neuen Polizeigesetzes


Zuständige/s Departement/e: Sicherheitsdepartement (SID)
Referendum: Kein Referendum

Ablauf

Kenntnisnahme

08.04.2026 / Beschlussnummer: 6081

Stadtrat, Antwort

25.03.2026

Eingang, Frist 3 Monate

28.01.2026 / Beschlussnummer: 5786

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