Weisung
GR Nr.: 2010/148
Baulinienrevision im Quartier Affoltern, Kreis 11, Anpassung der Baulinien an die Richtplanung im Zusammenhang mit der Neufestsetzung des Kommunalen Verkehrsplans der Stadt Zürich und an die Parzellierung des öffentlichen Grundes, Festsetzung
Zuständige/s Departement/e: Tiefbau- und Entsorgungsdepartement (TED)
Vorberatende Kommission/en: SK PD/V (Spezialkommission Polizeidepartement, Verkehr)
Referendum: Fakultatives Referendum
Verknüpft mit: 2012/352Tiefbauamt, Baulinienrevisionen im Quartier Affoltern, Kreis 11, Anpassung der Baulinien an die Richtplanung im Zusammenhang mit der Neufestsetzung des Kommunalen Verkehrsplans der Stadt Zürich und an die Parzellierung des öffentlichen Grundes, Festsetzung, Rekurs gegen den Beschluss des Gemeinderats vom 05.10.2011, Vernehmlassung an das Baurekursgericht des Kantons Zürich, 2012/353Tiefbauamt, Baulinienrevisionen im Quartier Affoltern, Kreis 11, Anpassung der Baulinien an die Richtplanung im Zusammenhang mit der Neufestsetzung des Kommunalen Verkehrsplans der Stadt Zürich und an die Parzellierung des öffentlichen Grundes, Festsetzung, Rekurs gegen den Beschluss des Gemeinderats vom 05.10.2011, Vernehmlassung an das Baurekursgericht des Kantons Zürich
Ablauf
Zustimmung, fakultatives Referendum, Frist 30 Tage
05.10.2011
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Beschlussnummer: 1823
Überweisung, SK PD/V (Spezialkommission Polizeidepartement, Verkehr)
19.05.2010
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Beschlussnummer: 25