Postulat
GR Nr.: 2018/432
Anpassung des Zweckerhaltungsreglements, Verwendung der Mittel des Zweckerhaltungsfonds nach den Vorgaben von Art. 14a des kantonalen Gesetzes über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung (kommunaler Wohnraumfonds)
Eingereicht von: AL
Zuständige/s Departement/e: Finanzdepartement (FD)
Referendum: Kein Referendum
Dringlich: Ja
Verknüpft mit: 2022/85Finanzdepartement, Anfangsdotation und weitere Äufnung Wohnraumfonds, Objektkredit und Rahmenkredit; Erlass einer Wohnraumfondsverordnung; Aufhebung eines Rahmenkredits; Abschreibung Motion und Postulate, 2017/104Errichtung eines kommunalen Wohnraumfonds zur Förderung des Kaufs von Bauland und Liegenschaften durch gemeinnützige Wohnbauträger
Ablauf
Überweisung mit Textänderung, Frist 24 Monate
28.11.2018
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Beschlussnummer: 618
Dringlicherklärung, erfolgt
21.11.2018
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Beschlussnummer: 591