Schriftliche Anfrage
GR Nr.: 2026/288
Kommunaler Mindestlohn, Beurteilung zusätzlicher Ausnahmen gemäss Art. 2 Abs. 3 der Vorlage des Stadtrats im Licht der Armutsbekämpfung, Haltung des Stadtrats zur Anwendung auf Verwandtschaftsverhältnisse, Nebenerwerbe, Tagesmüttervereine, Beeinträchtigte, gemeinnützige Tätigkeiten, Betroffenheit des Stadtrats selbst, Ausgestaltung der Kontrolle bei Praktika zur Verhinderung von Missbrauch, Abgrenzung von Studierenden unter 25 Jahren mit Matura, Auswirkungen auf Leistungslohn-Modelle wie Uber und weitere betroffene Branchen
Pendent bei: Stadtrat
(Frist bis 10.09.2026)
Referendum: Kein Referendum
Verknüpft mit: 2023/330Umsetzung des Gegenvorschlags zur Initiative «Ein Lohn zum Leben», Beurteilung der Armutsbekämpfung hinsichtlich weiterer Ausnahmen, direkte oder indirekte Betroffenheit des Stadtrats und Kontrollen zur Verhinderung von Missbrauch sowie Auswirkungen auf Unternehmen mit einem Leistungslohn-Konzept