Interpellation
GR Nr.: 2020/416
Abbruch der Arealüberbauung Wydäckerring, Vereinbarungen betreffend die Arealüberbauung und Gründe für den Abbruch der Siedlung, Angaben zur Ausnutzung der Parzellen und den beabsichtigten Wohnungsmix sowie Gegenleistungen der beiden Anlagestiftungen
Eingereicht von: AL
Zuständige/s Departement/e: Hochbaudepartement (HBD)
Referendum: Kein Referendum
Ablauf
Diskussion
12.01.2022
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Beschlussnummer: 4826
Dringlicherklärung, nicht erfolgt
21.10.2020
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Beschlussnummer: 3047