Interpellation
GR Nr.: 2020/212
Zwischennutzungen auf dem Juch-Areal, vertragliche Vereinbarungen zwischen AOZ und der Stadt zur Nutzung des Areals und Absprachen mit dem Generalunternehmer HRS betreffend Bauinstallationsplatz und Übernahme des Areals sowie Voraussetzungen für die Räumung einer Zwischennutzung im Hinblick auf einen Abbruch oder eine Übergabe der Fläche an einen Dritten
Zuständige/s Departement/e: Sozialdepartement (SD)
Referendum: Kein Referendum
Dringlich: Ja
Verknüpft mit: 2020/213Umgang mit den Mail-Zuschriften betreffend Räumung des Juch-Areals, Verhaltenskodex betreffend Behandlung von Mail-Zuschriften aus der Bevölkerung und Hintergründe zum Entscheid zur Nichtbeantwortung im Zusammenhang mit dem Juch-Areal sowie Massnahmen für eine bessere Kommunikationsstrategie, 2020/138Besetzung des Juchhof-Areals, chronologischer Ablauf betreffend Aussagen und Entscheidungen vom 24. April 2020 und Gründe für den Verzicht auf die Räumung des Areals sowie Entwicklung der Personenzahl auf dem Areal und Beurteilung der Gefahr der Bodenabsenkungen
Ablauf
Diskussion
30.09.2020
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Beschlussnummer: 3026
Dringlicherklärung, erfolgt
10.06.2020
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Beschlussnummer: 2591