Schriftliche Anfrage
GR Nr.: 2020/458
Entscheid des kantonalen Steuerrekursgerichts zur steuerlichen Bewertung von Liegenschaften, Schätzung der Steuerausfälle für die Stadt als Folge der zu tief bewerteten Liegenschaften und mögliche Auswirkungen einer höheren Bewertung sowie allfällige Rückerstattung der Mehreinnahmen aus den Vermögenssteuern an die Bevölkerung
Zuständige/s Departement/e: Finanzdepartement (FD)
Referendum: Kein Referendum
Dringlich: Ja
Verknüpft mit: 2022/458Aufhebung aller Parkplätze auf dem Zähringerplatz