Datum | Details |
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23.10.2019 | Nichtabschreibung Text siehe unter GR Nr. 2019/119 (Verknüpfte Geschäfte, Beilage zum Kommissionsantrag)
Beschlussnummer: 1783
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21.05.2003 | Überweisung, Frist 24 Monate 2001/7 Postulat von Markus Zimmermann (SP) und 17 M. vom 10.1.2001: Westtangente, Einrichtung einer Busspur zwischen Escher-Wyss-Platz und Bucheggplatz Markus Zimmermann (SP)begründet das Postulat (vergleiche Protokoll-Nr. 3366/2001). Der Vorsteher der Departementes der Industriellen Betriebe erklärt namens des Stadtrates das Postulat nicht zur Prüfung entgegenzunehmen. Das Postulat wird mit 59 gegen 57 Stimmen dem Stadtrat zur Prüfung überwiesen. Mitteilung an den Stadtrat.
Beschlussnummer: 1491
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17.01.2001 | Stadtrat, Ablehnung |
10.01.2001 | Eingang 2001/7 Von Markus Zimmermann (SP) und 7 M. ist am 10.1.2001 folgendes Postulat eingereicht worden: Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, wie auf dem Abschnitt der Westtangente zwischen dem Escher-Wyss-Platz und dem Bucheggplatz in beiden Fahrtrichtungen eine Busspur eingerichtet werden kann. Begründung: Die Busse der Linie 33 und 72 bleiben am Morgen und gegen den Abend auf diesem Abschnitt im Stau stecken. Mit der Einrichtung einer separaten Busspur können die Busse auch bei grossem Verkehrsaufkommen wieder fahrplanmässig verkehren. Bekanntlich wird – ohne Stau, d.h. vor allem nachts und über das Wochenende – auf der Westtangente zu schnell gefahren, weil die bestehenden Strassenverhältnisse den Eindruck einer Autobahn vermitteln. Mit den Busspuren wird deshalb neben dem Abbau der täglichen Behinderung des öV auch das Fahrverhalten positiv beeinflusst. Die Kapazitäten für den mIV werden durch diese Massnahme nur geringfügig beeinflusst. Bereits heute wird der weitaus grösste Anteil dieses Verkehrs unter dem Bucheggplatz in einem 2-spurigen Tunnel geführt. Die Einmündungen in den erwähnten Abschnitt der Westtangente bringen nur einen unwesentlichen Zusatzverkehr. Es ist deshalb nicht einsehbar, weshalb mitten durch das attraktive Wohnquartier Wipkingen, neben Schulen und Wohnhäusern 4 Fahrspuren für den mIV notwendig sein sollen, während gleichzeitig die Busse im Stau behindert werden.
Beschlussnummer: 3366
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