Datum | Details |
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23.10.2019 | Nichtabschreibung Text siehe unter GR Nr. 2019/119 (Verknüpfte Geschäfte, Beilage zum Kommissionsantrag)
Beschlussnummer: 1783
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18.06.2014 | Überweisung, Frist 24 Monate 2013/427 Postulat von Sylvie Fee Matter (SP) und Dr. Esther Straub (SP) vom 04.12.2013: Mahnmal für die Personen, welche in Zürich wegen Hexerei gefoltert und verurteilt wurden
Beschlussnummer: 166
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08.01.2014 | Ablehnung, beantragt 2013/427 Postulat von Sylvie Fee Matter (SP) und Dr. Esther Straub (SP) vom 04.12.2013: Mahnmal für die Personen, welche in Zürich wegen Hexerei gefoltert und verurteilt wurden
Markus Hungerbühler (CVP) stellt namens der CVP-Fraktion den Ablehnungsantrag.
Damit ist das Geschäft vertagt.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 4609
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11.12.2013 | Stadtrat, Entgegennahme |
04.12.2013 | Eingang, Frist 3 Monate 2013/427 Postulat von Sylvie Fee Matter (SP) und Dr. Esther Straub (SP) vom 04.12.2013: Mahnmal für die Personen, welche in Zürich wegen Hexerei gefoltert und verurteilt wurden
Begründung: In der frühen Neuzeit wurden in Zürich 75 Frauen und vier Männer wegen Hexerei gefoltert und zum Tode verurteilt. Hexerei ist ein imaginäres Verbrechen. Die Verurteilten haben die ihnen vorgeworfenen Taten nicht begangen, weshalb die Urteile auch in ihrer Zeit nicht rechtmässig waren. Die Justizmorde sind seit letztem Jahr in einem Buch von Otto Sigg dokumentiert (Otto Sigg, Hexenprozesse mit Todesurteil. Justizmorde der Zunftstadt Zürich. Vom bösen Geist in Stadt und Land Zürich und im aargauischen Kelleramt. Dokumentation zu den 79 mit Todesurteil endenden sogenannten Hexenprozessen im Hoheitsgebiet der Stadt Zürich 1487–1701. 232 Seiten, PDF 2.5 MB, Selbstverlag des Autors, Frick 2012). Der pensionierte Staatsarchivar des Kantons Zürich fordert eine Gedenktafel mit den Namen der Opfer. Im Kanton Glarus wurde 2008 der Hexenprozess gegen Anna Göldin als Justizmord bezeichnet und die Verurteilte juristisch rehabilitiert. Urteilende Instanz im alten Zürich war der Kleine Rat unter Vorsitz des Säckelmeisters. Der Kleine Rat war das Exekutivgremium des Stadtstaates Zürich und regierte sowohl über die Stadt als auch deren Untertanengebiet, den Kanton Zürich. Als sein Rechtsnachfolger kann sowohl der Stadtrat als auch der Regierungsrat betrachtet werden. Die Rehabilitation könnte daher durch beide Gremien erfolgen mit einer gemeinsamen Erklärung und einem gemeinsamen Mahnmal. Letzteres könnte eine Gedenktafel sein mit den Namen der Hingerichteten bei der Wasserkirche, wo sich damals die Schiffsanlegestelle zum Wellenberg, dem Gefängnisturm im alten Zürich, befand, oder ein künstlerisches Mahnmal in der Sihl, wo viele der Opfer hingerichtet wurden.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 4552
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