Datum | Details |
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02.09.2015 | Diskussion 2014/325 Interpellation von Nina Fehr Düsel (SVP), Karin Weyermann (CVP) und 34 Mitunterzeichnenden vom 22.10.2014: Schliessung der Postfachanlagen in Zürich Riesbach, Haltung der Stadt sowie Prüfung möglicher Alternativen
Beschlussnummer: 1214
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20.05.2015 | Stadtrat, Antwort Dokumente: 2014_0325.pdf (94 KB) |
22.10.2014 | Eingang, Frist 6 Monate 2014/325 Interpellation von Nina Fehr Düsel (SVP), Karin Weyermann (CVP) und 34 Mitunterzeichnenden vom 22.10.2014: Schliessung der Postfachanlagen in Zürich Riesbach, Haltung der Stadt sowie Prüfung möglicher Alternativen
Die rund 500 Postfächer 8034 im prosperierenden Zürich Riesbach (Kreis 8) wurden per Ende September 2015 gekündigt. Ein Ersatz wird nicht angeboten, obwohl die Opposition sehr gross ist, sei es seitens des Gewerbes (Gewerbeverein Seefeld, Quartierverein Riesbach, örtliche Anwaltsverbände) als auch seitens der ansässigen Privaten. Dies zeigt auch die eingereichte Petition von 218 betroffenen Postfachinhabern bzw. über 2‘200 betroffenen Personen oder Firmen. Einigen Postfachinhabern wurde eine Verlegung des Postfachs nach 8032 Zürich Neumünster beim Kreuzplatz angeboten. Diese Poststelle liegt gerade vom äusseren Seefeld weit weg und ist zudem vom ganzen Seefeld aus nur über Umwege mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar. Anderen Betroffenen kann nur noch die Hauszulieferung offeriert werden. Mit einem offenen Brief wendeten sich der Gewerbeverein sowie der Quartierverein Riesbach und Parteien von rechts bis links an die Postchefin – leider ohne Erfolg. Das Seefeld ist als beliebter Wohn- und Arbeitsort Standort vieler Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe. Gerade diese KMU sind darauf angewiesen, ihre Post am frühen Morgen im Postfach abholen zu können, denn in die privaten Briefkästen erfolgt die Lieferung oft erst gegen Mittag. Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass der Bund von der Post verlangt, wirtschaftlich zu arbeiten und kundenorientiert zu handeln. Leider scheinen diese Schliessungen bald an der Tagesordnung zu sein, wie auch z.B. die Schliessung der Poststelle Zürich Oberstrass trotz grosser Opposition vor einem Jahr zeigte. Damals stand die Stadt Zürich durch die Dienstabteilung Stadtentwicklung des Präsidialdepartements zusammen mit den Quartiervereinen in engem Kontakt mit der Post, wie es in der Antwort auf eine schriftliche Anfrage (GR NR. 2013/242) hiess. Art. 34 der Postverordnung (SR 783.01) besagt denn auch, dass die Post vor der Schliessung oder Verlegung einer Poststelle oder Postagentur die Behörden der betroffenen Gemeinden anhört und eine einvernehmliche Lösung anstrebt. Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, so können die Behörden der betroffenen Gemeinde innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Entscheids der Post die PostCom anrufen.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 438
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