Datum | Details |
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29.06.2022 | Abschreibung Text siehe unter GR Nr. 2022/116 (Verknüpfte Geschäfte)
Beschlussnummer: 307
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21.08.2013 | Überweisung, Frist 24 Monate 2013/23 Postulat der SP-, Grüne- und GLP-Fraktion vom 23.01.2013: Einführung von Tempo 30 auf kommunalen Strassen, auf welchen die Lärmgrenzwerte überschritten werden
Beschlussnummer: 4171
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06.02.2013 | Ablehnung, beantragt 2013/23 Postulat der SP-, Grüne- und GLP-Fraktion vom 23.01.2013: Einführung von Tempo 30 auf kommunalen Strassen, auf welchen die Lärmgrenzwerte überschritten werden
Gemäss schriftlicher Mitteilung ist die Vorsteherin des Gesundheits- und Umweltdepartements namens des Stadtrats bereit, das Postulat zur Prüfung entgegenzunehmen.
Namens der FDP-Fraktion stellt Tamara Lauber (FDP) den Ablehnungsantrag.
Damit ist das Geschäft vertagt.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 3592
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30.01.2013 | Stadtrat, Entgegennahme |
23.01.2013 | Eingang, Frist 3 Monate 2013/23 Postulat der SP-, Grüne- und GLP-Fraktion vom 23.01.2013: Einführung von Tempo 30 auf kommunalen Strassen, auf welchen die Lärmgrenzwerte überschritten werden
Von der SP-, Grüne- und GLP-Fraktion ist am 23. Januar 2013 folgendes Postulat eingereicht worden:
Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, wie er auf jenen kommunalen Strassen, auf welchen beim Lärm die Immissionsgrenzwerte überschritten werden, Tempo 30 einführen kann. Ausnahmen sind möglich, wenn es sich um Strassen mit wenig Anwohnerinnen und Anwohnern handelt, sowie wenn der öffentliche Verkehr durch Tempo 30 übermässig beeinträchtigt würde.
Begründung Das Bundesrecht schreibt der Stadt Zürich vor, dass die Gemeinde- und Hauptstrassen bis im Jahr 2018 lärmsaniert sein müssen (Art. 17 LSV). Dabei müssen Massnahmen an der Quelle gegenüber Vorkehrungen, die lediglich die Lärmausbreitung verhindern, vorgezogen werden (Art. 13 Abs. 3 LSV). Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen Massnahmen an der Quelle entgegenstehen. Bei kommunalen Strassen ist dies nur sehr selten der Fall; das Bundesrecht schreibt also in den meisten Fällen Massnahmen an der Quelle zwingend vor. Eine äusserst effektive Massnahme an der Quelle ist die Einführung von Tempo 30. Zum einen sind weniger schnell fahrende Autos generell leiser, und zum anderen wird dieser Effekt noch dadurch verstärkt, dass Tempo 30 eine verstetigte Fahrweise ermöglicht. Unter dem Strich hat die Senkung des Tempolimits von 50 auf 30 lärmtechnisch die gleiche Auswirkung wie eine Halbierung der Verkehrsmenge. Neben der Lärmreduktion bringt die Einführung von Tempo 30 auch weitere Vorteile: Der CO2-Ausstoss nimmt ab, die Luftqualität verbessert sich und die Verkehrssicherheit wird erhöht (einerseits nimmt die Anzahl der verletzten Menschen um 40 Prozent ab, und andererseits sind die Verletzungen meistens deutlich weniger schwer). Aus all diesen Gründen begrüssen die Postulantinnen, dass der Stadtrat letztes Jahr angekündigt hat, auf 39 neuen Strassenabschnitten Tempo 30 einzuführen. Gleichzeitig sind sie aber auch der Meinung, dass dieser Schritt in die richtige Richtung nicht weit genug geht. Deshalb bitten sie den Stadtrat, auch auf weiteren kommunalen Strassen Tempo 30 einzuführen. Der Bund beteiligt sich noch bis ins Jahr 2018 mit 25 Prozent an den Kosten, welche bei Lärmschutzmassnahmen wie Tempo 30 anfallen. Wenn die Stadt Zürich die ohnehin erforderlichen Massnahmen zu lange hinauszögert, so bezahlen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Rechnung für das unnötige Zuwarten. Deshalb ist schnelles Handeln gefragt!
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 3539
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