Datum | Details |
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06.07.2016 | Abschreibung Text siehe GR Nr. 2015/293 (verknüpfte Geschäfte)
Beschlussnummer: 2079
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04.09.2013 | Überweisung, Frist 24 Monate 2013/234 Dringliche Motion von Niklaus Scherr (AL) und Albert Leiser (FDP) vom 19.06.2013: Befristete Senkung der ERZ-Gebühren für Abwasser und Abfall in Form eines Bonus
Beschlussnummer: 4216
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28.08.2013 | Stadtrat, Ablehnung Dokumente: 2013_0234.pdf (85 KB) |
03.07.2013 | Dringlicherklärung, erfolgt 2013/234 Motion von Niklaus Scherr (AL) und Albert Leiser (FDP) vom 19.06.2013: Befristete Senkung der ERZ-Gebühren für Abwasser und Abfall in Form eines Bonus
Die Dringlicherklärung wird von 96 Ratsmitgliedern unterstützt, womit das Quorum von 63 Stimmen gemäss Art. 88 Abs. 2 GeschO GR erreicht ist.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 4099
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26.06.2013 | Dringlicherklärung, beantragt 2013/234 Motion von Niklaus Scherr (AL) und Albert Leiser (FDP) vom 19.06.2013: Befristete Senkung der ERZ-Gebühren für Abwasser und Abfall in Form eines Bonus
Der Rat wird über den Antrag am 3. Juli 2013 Beschluss fassen.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 4067
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26.06.2013 | Stadtrat, Ablehnung |
19.06.2013 | Eingang, Frist 6 Monate 2013/234 Motion von Niklaus Scherr (AL) und Albert Leiser (FDP) vom 19.06.2013: Befristete Senkung der ERZ-Gebühren für Abwasser und Abfall in Form eines Bonus
Von Niklaus Scherr (AL) und Albert Leiser (FDP) ist am 19. Juni 2013 folgende Motion eingereicht worden:
Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeinderat eine Weisung für eine befristete Senkung der ERZ-Gebühren für Abwasser und Abfall in Form eines Bonus in Höhe von 15 – 20% vorzulegen. Dieser ist so zu gestalten, dass er auch den Mieterinnen und Mietern direkt zugute kommt.
Begründung: Aufgrund der sehr hohen Reserven hat der Gemeinderat für die Jahre 2008-2010 bei den Abwassergebühren einen temporären Bonus im Umfang von rund 20 Mio Franken pro Jahr beschlossen, indem auf die Erhebung der Infrastrukturgebühr für Haushalte und Betriebe verzichtet wurde. 2010 wurde mit Mehrheitsbeschluss auf die Weiterführung verzichtet. Die ERZ-Finanzplanung ging damals davon aus, dass auch ohne Bonus die Reserven von ERZ Abwasser bis 2015 praktisch auf null absinken würden. Für 2012 waren danach noch Reserven von rund 60 Mio Franken vorgesehen. Tatsächlich haben sich die Reserven nach Auslaufen der Bonus-Aktion im Jahr 2010 stabilisiert und sind im 2012 sogar leicht auf 106 Mio Franken gestiegen. Die interne Bestandesrechnung weist per Ende 2012 sogar Reserven von 133.9 Mio Franken (Vorjahr: 126.5 Mio) aus. Noch extremer präsentiert sich die Situation bei ERZ Abfall. Dort sind die Reserven zwischen Ende 2008 und Ende 2012 von 99.4 auf 161.1 Mio Franken angewachsen, dies trotz anhaltend hohen Investitionen. Bei beiden Werken werden die jährlichen Investitionen – entgegen der längerfristigen Ab-schreibungspraxis bei den Industriellen Betrieben – im laufenden Jahr jeweils sofort zu 50% abgeschrieben, womit erhebliche stille Reserven entstehen. Eine temporäre Reduktion um 15 – 20% (jeweils 15 – 20 Mio Franken) ist damit durchaus möglich. Die befristete Senkung der Gebühren erfolgt am einfachsten über den Erlass resp. eine Reduktion des Infrastrukturpreises. Damit kommen auch alle Betriebe in einem Mietobjekt in unmittelbar in den Genuss der Reduktion. Nach Ablauf der befristeten Gebührensenkung ist erneut über die Gebührenhöhe unter Berücksichtigung der langfristigen Finanzierung von ERZ Abwasser und ERZ Abfall zu entscheiden.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 4051
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