Datum | Details |
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30.11.2016 | Abschreibung Text siehe unter GR Nr. 2015/68 (verknüpfte Geschäfte)
Beschlussnummer: 2745
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10.07.2013 | Überweisung, Frist 24 Monate 2012/307 Postulat von der Grüne-Fraktion vom 22.08.2012: Erstellung eines Grünraumkonzepts für das Siedlungsgebiet der Stadt Zürich Text siehe Dokumente
Beschlussnummer: 4145
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24.10.2012 | Ablehnung, beantragt 2012/307 Postulat der Grüne-Fraktion vom 22.08.2012: Erstellung eines Grünraumkonzepts für das Siedlungsgebiet der Stadt Zürich
Namens der SVP-Fraktion stellt Bruno Amacker (SVP) den Ablehnungsantrag.
Damit ist das Geschäft vertagt.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 3177
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03.10.2012 | Stadtrat, Entgegennahme |
22.08.2012 | Eingang, Frist 3 Monate 2012/307 Postulat von der Grüne-Fraktion vom 22.08.2012: Erstellung eines Grünraumkonzepts für das Siedlungsgebiet der Stadt Zürich
Von der Grüne-Fraktion ist am 22. August 2012 folgendes Postulat eingereicht worden:
Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, wie im Vorfeld der BZO-Revision dem Gemeinderat ein Grünraumkonzept für das Siedlungsgebiet der Stadt Zürich vorgelegt werden kann. Es soll im Rahmen der geplanten Verdichtung nach innen, der zu erwartende Freiflächenbedarf pro Quartier aufzeigt werden, Indikatoren für hochwertige Grünräume festgelegt und Vorschläge für deren Umsetzung präsentiert werden. Ausserdem sollen Strategien entwickelt werden, um unbebaute Restflächen aufzuwerten.
Begründung: Mit dem Grünbuch von 2006 wurde für die Stadt Zürich eine umfassende Strategie vorgelegt, die alle Grünbelange von Wald, Landwirtschaft über Parkanlagen oder das Wohnumfeld bis hin zur Umweltbildung umfasst. Viele Anliegen des Grünbuchs sind angegangen worden oder sind bereits umgesetzt. Durch das prognostizierte Wachstum bis 2025 stellen sich jedoch neue und dringliche Felder zur Bearbeitung. Insbesondere durch die Verdichtung nach innen entsteht ein hoher Druck auf Grünräume. Der Erholungsraum wird durch die zusätzlichen Überbauungen kleiner, gleichzeitig steigt der Bedarf nach Freiflächen durch die wachsende Bevölkerung. Ein sozial und ökologische verträgliche Entwicklung braucht jedoch angemessene und hochwertige Grün- und Freiräume. Die bestehenden Ausnutzungsbegrenzungen und Abstandsregelungen garantieren zwar Freiflächen in den bebauten Gebieten. Oft sind diese jedoch unattraktiv und werden deshalb kaum genutzt. Es sollen daher, wo immer möglich, zusammenhängende qualitativ hochstehende Freiflächen als allgemeine öffentliche Erholungsräume konzipiert werden. Sie sollen gut erreichbar und miteinander vernetzt sein. Bei baulichen Verdichtungen sollen die Ansprüche einer hohen Ausnutzung mit dem Bedürfnis nach ausreichenden, qualitativ hochstehenden, Erholungsflächen koordiniert werden.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 2970
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