Datum | Details |
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30.11.2016 | Abschreibung Text siehe unter GR Nr. 2015/68 (verknüpfte Geschäfte)
Beschlussnummer: 2475
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19.03.2014 | Überweisung, Frist 24 Monate 2014/41 Dringliches Postulat der SVP-, FDP-, GLP und CVP-Fraktion sowie 4 Mitunterzeichnenden vom 05.02.2014: Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO), Verzicht auf die negative Voranwendung bei Baueingaben, welche vor der Veröffentlichung der Vorlage eingereicht wurden
Beschlussnummer: 4817
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05.03.2014 | Stadtrat, Ablehnung |
05.03.2014 | Dringlicherklärung, erfolgt 2014/41 Postulat der SVP-, FDP-, GLP- und CVP-Fraktion sowie 4 Mitunterzeichnenden vom 05.02.2014: Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO), Verzicht auf die negative Voranwendung bei Baueingaben, welche vor der Veröffentlichung der Vorlage eingereicht wurden
Die Dringlicherklärung wird von 97 Ratsmitgliedern unterstützt, womit das Quorum von 63 Stimmen gemäss Art. 88 Abs. 2 GeschO GR erreicht ist.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 4768
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26.02.2014 | Dringlicherklärung, beantragt 2014/41 Postulat der SVP-, FDP-, GLP- und CVP-Fraktion sowie 4 Mitunterzeichnenden vom 05.02.2014: Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO), Verzicht auf die negative Voranwendung bei Baueingaben, welche vor der Veröffentlichung der Vorlage eingereicht wurden
Heinz F. Steger (FDP) beantragt Dringlicherklärung und begründet diese: Das Geschäft muss möglichst bald behandelt werden und nicht erst in zwei Jahren.
Der Rat wird über den Antrag am 5. März 2014 Beschluss fassen.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 4724
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05.02.2014 | Eingang, Frist 3 Monate 2014/41 Postulat der SVP-, FDP-, GLP- und CVP-Fraktion sowie 4 Mitunterzeichnenden vom 05.02.2014: Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO), Verzicht auf die negative Voranwendung bei Baueingaben, welche vor der Veröffentlichung der Vorlage eingereicht wurden
Begründung: Mit der Veröffentlichung der neuen Bau- und Zonenordnung (BZO) gilt ab 23.10.2013 die sogenannte negative Voranwendung der neuen BZO. Über 100 Baueingaben sind vor dem 22. Oktober 2013 eingegeben, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der neuen BZO aber noch nicht bewilligt worden. Diese müssen zu einem grossen Teil wieder zurückgezogen und die Vorhaben neu projektiert werden. Nicht selten sind Bauprojekte betroffen, die im Vorfeld mit Verwaltung, Architekt und Bauherrn in langwierigen, kooperativen Sitzungen im Hinblick auf die Bestlösung ausgearbeitet wurden. Dies ist für die Betroffenen nicht nur ärgerlich, sondern verursacht hohe Mehrkosten für die Planung des Objektes; gleichzeitig schadet es dem Vertrauen in die zuständigen Behörden, wenn diese die Betroffenen nicht rechtzeitig über Rechtsänderungen informieren. Wir bitten den Stadtrat deshalb darum, dass nur Bauprojekte, die nach dem 23. Oktober 2013 eingereicht wurden, unter die negative Voranwendung fallen.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 4708
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