Datum | Details |
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25.10.2017 | Fristverlängerung 2014/284 Weisung vom 20.09.2017: Motion der SP-, Grüne- und GLP-Fraktionen betreffend Bau- und Zonenordnung (BZO), Ergänzung mit einer Pflicht zu erneuerbaren Energiezonen, Antrag auf zweite Fristerstreckung
Beschlussnummer: 3391
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20.09.2017 | Stadtrat, Weisung Dokumente: 2014_0284.pdf (78 KB) |
07.09.2016 | Fristverlängerung 2014/284 Weisung vom 29.06.2016: Motion der SP-, Grüne- und GLP-Fraktion betreffend Bau- und Zonenordnung (BZO), Ergänzung mit einer Pflicht zu erneuerbaren Energiezonen, Antrag auf Fristerstreckung
Beschlussnummer: 2186
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29.06.2016 | Stadtrat, Weisung Dokumente: 2014_0284.pdf (77 KB) |
12.11.2014 | Überweisung, Frist 24 Monate 2014/284 Motion der SP-, Grüne- und GLP-Fraktion vom 10.09.2014: Bau- und Zonenordnung (BZO), Ergänzung mit einer Pflicht zu erneuerbaren Energiezonen
Beschlussnummer: 512
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24.09.2014 | Ablehnung, beantragt 2014/284 Motion der SP-, Grüne- und GLP-Fraktion vom 10.09.2014: Bau- und Zonenordnung (BZO), Ergänzung mit einer Pflicht zu erneuerbaren Energiezonen
Roger Tognella (FDP) stellt namens der FDP-Fraktion den Ablehnungsantrag.
Damit ist das Geschäft vertagt.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 378
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17.09.2014 | Stadtrat, Entgegennahme |
10.09.2014 | Eingang, Frist 6 Monate 2014/284 Motion der SP-, Grüne- und GLP-Fraktion vom 10.09.2014: Bau- und Zonenordnung (BZO), Ergänzung mit einer Pflicht zu erneuerbaren Energiezonen
Der Stadtrat wird beauftragt, die Bau- und Zonenordnung mit einer Pflicht zu erneuerbaren Energiezonen zu ergänzen. Als Basis dazu dient das revidierte Planungs- und Baugesetz (PBG, Paragraf 78a).
Begründung: Aufgrund der Volksabstimmung am 9. Februar 2014 können neu explizit sogenannte Energiezonen festgelegt werden. Die Stadt Zürich mit ihren energiepolitischen Zielen soll hier als Vorreiter und Anwender der ersten Runde wirken und die Einführung forcieren. Die zu definierenden Anteile an nicht erneuerbaren Energien sollen auf Basis des aktuell überarbeiteten kommunalen Energieplans erfolgen. Als Grundlage für die gebietsweise verfeinerte Planung dient das „Konzept Energieversorgung 2050 der Stadt Zürich“ (Energiebeauftragter, 9. Juli 2014) abgestützt werden, welche für die diversen Stadtgebiete die möglichen Potentiale aller erneuerbaren Energieträger erarbeitet hat. Es läuft aktuell eine Diskussion zum Entwurf neuer Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2014). Die konkrete Umsetzung, resp. die zukünftige Anwendung und Einführung in die kantonalen Energiegesetzte sind jedoch offen, auch wenn eine Anwendung ab 2020 in Aussicht gestellt wird. Darum soll die Umsetzung der BZO-Änderung auf den aktuell gültigen Energiegesetzen, resp. den Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2008) basieren.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 343
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