Datum | Details |
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23.10.2019 | Abschreibung Text siehe unter GR Nr. 2019/119 (Verknüpfte Geschäfte)
Beschlussnummer: 1783
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09.09.2015 | Überweisung, Frist 24 Monate 2015/182 Postulat von Alan David Sangines (SP) und Rebekka Wyler (SP) vom 10.06.2015: Zusätzliche Aufnahme von 300 Flüchtlingen zum ordentlichen Kontingent
Beschlussnummer: 1248
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24.06.2015 | Ablehnung, beantragt 2015/182 Postulat von Alan David Sangines (SP) und Rebekka Wyler (SP) vom 10.06.2015: Zusätzliche Aufnahme von 300 Flüchtlingen zum ordentlichen Kontingent
Martin Götzl (SVP) stellt namens der SVP-Fraktion den Ablehnungsantrag.
Damit ist das Geschäft vertagt.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 1082
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17.06.2015 | Stadtrat, Entgegennahme |
10.06.2015 | Eingang, Frist 3 Monate 2015/182 Postulat von Alan David Sangines (SP) und Rebekka Wyler (SP) vom 10.06.2015: Zusätzliche Aufnahme von 300 Flüchtlingen zum ordentlichen Kontingent
Begründung: Seit dem zweiten Weltkrieg waren nicht mehr so viele Menschen auf der Flucht wie heute. Konflikte in diversen Regionen und Militärdiktaturen zwingen Millionen von Menschen, aus ihrem Heimatland zu flüchten, wobei die allermeisten Flüchtlinge Zuflucht in einem Nachbarland suchen. Doch auch Europa verzeichnet eine steigende Anzahl an Asylgesuchen. Auch in der Schweiz nimmt der Anteil der Menschen im Asylbereich zu. Die Situation für die Schweiz hat sich insofern verändert, als dass im Jahre 2014 71% aller Gesuchstellenden eine Aufenthaltsbewilligung erhielten. Der Bundesrat hat auch angekündigt, mehr syrische Kontingentsflüchtlinge aufzunehmen – ein Anliegen, für das sich der Gemeinderat und der Stadtrat von Zürich bereits Unterstützung angekündigt haben. Obschon die Schweiz in den 90er Jahren teilweise mehr als doppelt so viele Asylgesuche registrierte wie heute, bekunden Bund und Kantone zunehmend Mühe, Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene unterzubringen. So ist es dem Bund noch nicht gelungen, alle geplanten Bundeszentren zu eröffnen. Das Eröffnen von Asylunterkünften sorgt gerade in ländlichen Gebieten immer wieder zu Auseinandersetzung mit einem Teil der dortigen Wohnbevölkerung. Diverse Gemeinden in der Schweiz bezahlen ihrem Kanton lieber eine vorgesehene Pauschale, als ihr kommunales Kontingent zu erfüllen. Die Unterbringungsschwierigkeiten werden durch Kapazitätsreduktionen verschärft. Dies führt dazu, dass zwar mehr Asylsuchende in der Schweiz sind, diese aber wesentlich länger in den Durchgangszentren ausharren müssen, weil Unterbringungsschwierigkeiten bestehen. Die Eröffnung des Bundesverfahrenszentrums in Altstetten hat dazu geführt, dass die dort durch den Bund betreuten 300 Asylsuchenden ebenfalls dem kommunalen Aufnahmekontingent der Stadt Zürich zugerechnet werden, weswegen der reale Anteil der von der Stadt Zürich betreuten Personen im Asylbereich um 300 Personen unter den vereinbarten 0.5% der Wohnbevölkerung liegt. Diese Zurechnung ergab bei der Eröffnung des Testzentrums durchaus Sinn. Aufgrund der aktuellen Weltlage und einer entsprechenden Zunahme an Asylgesuchen in Europa, macht es jedoch ebenso Sinn, wenn die Stadt Zürich in ausserordentlichen Situationen mehr Asylsuchende betreut. Mit einer zusätzlichen Aufnahme von 300 Personen würde die Zahl der durch die Stadt Zürich betreuten Asylsuchenden wieder dem realen Aufnahmekontingent entsprechen. Dies ist umso nötiger, wenn man bedenkt, dass der Bund im Mai 2015 angekündigt hat, aufgrund der Zunahme an Gesuchen mehr Asylsuchende auf die Kantone verteilen zu müssen. Umso wichtiger ist es, dass die Stadt Zürich ihre Verantwortung bei der Betreuung von Asylsuchenden vorbildlich und pro aktiv wahr nimmt und in ausserordentlichen Situationen auch bereit ist, mehr Asylsuchende aufzunehmen als gemäss Kontingent vorgesehen wären. Die Offenheit der Stadtzürcher Bevölkerung sowie die vielfältigen Integrations- und Freiwilligenangebote der Stadt Zürich würden auch den betroffenen Personen ihren Aufenthalt erleichtern. Dies ist umso dringlicher, wenn man bedenkt, dass knapp ¾ aller Gesuchstellenden eine Aufenthaltsbewilligung erhalten und somit rasch integriert werden müssen, damit sie auch rasch selbständig werden und auf staatliche Unterstützung verzichten können.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 1031
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