Datum | Details |
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08.07.2015 | Abschreibung Text siehe unter GR Nr. 2015/40 (verknüpfte Geschäfte)
Beschlussnummer: 1130
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03.04.2013 | Überweisung, Frist 24 Monate 2012/389 Motion von Min Li Marti (SP), Isabel Garcia (GLP) und 2 Mitunterzeichnenden vom 31.10.2012: Definierung einer Zielvorgabe zur angemessenen Berücksichtigung der Vielfalt der Geschlechtsidentitäten in den Kaderpositionen der städtischen Verwaltung
Text siehe Dokumente
Beschlussnummer: 3811
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14.11.2012 | Ablehnung, beantragt 2012/389 Motion von Min Li Marti (SP), Isabel Garcia (GLP) und 2 Mitunterzeichnenden vom 31.10.2012: Definierung einer Zielvorgabe zur angemessenen Berücksichtigung der Vielfalt der Geschlechtsidentitäten in den Kaderpositionen der städtischen Verwaltung
Gemäss schriftlicher Mitteilung ist die Stadtpräsidentin namens des Stadtrats bereit, die Motion entgegenzunehmen.
Namens der SVP-Fraktion stellt Bruno Amacker (SVP) den Ablehnungsantrag.
Damit ist das Geschäft vertagt.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 3268
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07.11.2012 | Stadtrat, Entgegennahme |
31.10.2012 | Eingang, Frist 6 Monate 2012/389 Motion von Min Li Marti (SP), Isabel Garcia (GLP) und 2 Mitunterzeichnenden vom 31.10.2012: Definierung einer Zielvorgabe zur angemessenen Berücksichtigung der Vielfalt der Geschlechtsidentitäten in den Kaderpositionen der städtischen Verwaltung
Von Min Li Marti (SP), Isabel Garcia (GLP) und 2 Mitunterzeichnenden ist am 31. Oktober 2012 folgende Motion eingereicht worden:
Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeinderat eine Vorlage zu unterbreiten, die eine verbindliche Zielvorgabe definiert, dass die Vielfalt der Geschlechtsidentitäten angemessen in den Kaderpositionen der städtischen Verwaltung repräsentiert sind, sowie die Stellenausschreibungen, die Auswahlverfahren und Anstellungsbedingungen auf die Unterstützung dieses Zieles hin (soweit Bedarf besteht) anpasst. Die Zielvorgabe soll vorsehen, dass zumindest Männer und Frauen mit je mindestens 35 Prozent vertreten sein müssen. Die Regelung soll nach einer gewissen Zeit (z.B. nach 5 Jahren) überprüft werden und beim Erfüllen der Zielvorgabe wieder aufgehoben werden.
Begründung: Die Stadt Zürich verpflichtet sich im Personalrecht dem Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter. Zwischen Vorsatz und Umsetzung klafft aber nach wie vor eine Lücke. Der Frauenanteil nimmt mit dem Anstieg der Funktionsstufen stark ab. Während Frauen in den Funktionsstufen 1–5 einen Anteil von 61.7 Prozent ausmachen, beträgt ihr Anteil in den Funktionsstufen 16–18 noch 10.3 Prozent (vgl. Gleichstellungsbericht der Stadt Zürich, 2009). Der Anteil der Frauen im Kader hat in den letzten Jahren in der Stadt Zürich zugenommen - während er in anderen Städten aber auch in der Wirtschaft stagniert. Wir anerkennen diese Entwicklung, glauben aber, dass weiteres Potenzial vorhanden wäre. Es ist uns ebenfalls bewusst, dass in gewissen Berufsfeldern die Rekrutierung bereits ohne Geschlechterquote schwierig ist, zudem ist klar, dass die Qualifikation einer Person ausschlaggebend ist. Die Zielvorgabe und deren Umsetzung könnte im Personalrecht verbindlich geregelt werden. Die gleiche Vorgabe soll nach Möglichkeit bei den Aufsichtsorganen der öffentlich-rechtlichen Anstalten und der sich im mehrheitlichen Besitz der Stadt Zürich befindenden Unternehmen gelten. Vor rund zehn Jahren hat Norwegen ein Gesetz eingeführt, dass eine Frauenquote von 40% in den Verwaltungsräten von börsenquotierten Unternehmen verlangt. Damals war die Skepsis sehr gross, ob sich überhaupt genügend qualifizierte Frauen finden liessen. Mittlerweile zeigt sich, dass das Gesetz ein Erfolg ist – die Quote wird gar übererfüllt und soll auf weitere Unternehmen ausgedehnt werden. Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass gemischte Teams besser arbeiten und dass Unternehmen mit Frauen in Verwaltungsräten auch wirtschaftlich besser dastehen. In Basel wurde eine Motion überwiesen, die die Einführung einer Geschlechterquote in den Aufsichtsorganen der öffentlich-rechtlichen Anstalten verlangt. Der Regierungsrat von Basel-Stadt hat sich das gleiche Ziel gesetzt. In der Stadt Bern ist ein Vorstoss mit breiter überparteilicher Unterstützung eingereicht worden, der eine Geschlechterquote im Kader und in den Aufsichtsräten verlangt. In diesem Umfeld wünschen wir uns, dass die Stadt Zürich als fortschrittliche Arbeitgeberin ebenfalls voran geht in der Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 3215
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