Datum | Details |
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29.06.2022 | Abschreibung Text siehe unter GR Nr. 2022/116 (Verknüpfte Geschäfte)
Beschlussnummer: 307
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01.09.2021 | Nichtabschreibung Text siehe unter GR Nr. 2021/119 (Verknüpfte Geschäfte, Beilage zum Kommissionsantrag)
Beschlussnummer: 4308
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25.11.2020 | Nichtabschreibung Text siehe unter GR Nr. 2020/101 (Verknüpfte Geschäfte, Beilage zum Kommissionsantrag)
Beschlussnummer: 3234
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23.10.2019 | Nichtabschreibung Text siehe unter GR Nr. 2019/119 (Verknüpfte Geschäfte, Beilage zum Kommissionsantrag)
Beschlussnummer: 1783
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16.09.2015 | Überweisung, Frist 24 Monate 2015/109 Postulat von Petek Altinay (SP) und Nicolas Esseiva (SP) vom 15.04.2015: Öffnung der Recyclinghöfe Hagenholz und Werdhölzli für die Mitnahme von abgegebenen Haushaltsgegenständen
Beschlussnummer: 1268
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20.05.2015 | Ablehnung, beantragt 2015/109 Postulat von Petek Altinay (SP) und Nicolas Esseiva (SP) vom 15.04.2015: Öffnung der Recyclinghöfe Hagenholz und Werdhölzli für die Mitnahme von abgegebenen Haushaltsgegenständen
Marcel Müller (FDP) stellt namens der FDP-Fraktion den Ablehnungsantrag.
Damit ist das Geschäft vertagt.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 918
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06.05.2015 | Stadtrat, Entgegennahme |
15.04.2015 | Eingang, Frist 3 Monate 2015/109 Postulat von Petek Altinay (SP) und Nicolas Esseiva (SP) vom 15.04.2015: Öffnung der Recyclinghöfe Hagenholz und Werdhölzli für die Mitnahme von abgegebenen Haushaltsgegenständen
Begründung: Haushaltsgegenstände werden immer häufiger gewechselt. Dies bestätigen nicht zuletzt die steigenden Verkaufszahlen. Oft sind diese Gegenstände beim Wechsel noch brauchbar und könnten von anderen Personen sinnvoll weiterbenutzt statt entsorgt werden. Damit könnte der unmässige Ressourcenverschleiss etwas gebremst werden. In den Recyclinghöfen soll für die brauchbaren Haushaltsgegenstände ein Raum geschaffen werden, wo die Gegenstände von den Züricher Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner rechtmässig mitgenommen werden können. Vorstellbar wäre auch eine Zusammenarbeit mit Institutionen wie karitative Organisationen oder Brockenhäusern, mit der Bedingung, dass mit diesem Geschäftsmodell kein Gewinn erwirtschaftet werden darf (ähnlich dem System „Wertstoffhof“ in Deutschland). Mit einer Legalisierung für das Mitnehmen der brauchbaren Gegenstände könnte der grosszügige Konsum besser und vor allem brauchbarer verteilt werden – zum Wohle aller Bewohnerinnen und Bewohner.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 885
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