Datum | Details |
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29.06.2022 | Nichtabschreibung Text siehe unter GR Nr. 2022/116 (Verknüpfte Geschäfte)
Beschlussnummer: 307
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01.09.2021 | Nichtabschreibung Text siehe unter GR Nr. 2021/119 (Verknüpfte Geschäfte, Beilage zum Kommissionsantrag)
Beschlussnummer: 4308
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25.11.2020 | Nichtabschreibung Text siehe unter GR Nr. 2020/101 (Verknüpfte Geschäfte, Beilage zum Kommissionsantrag)
Beschlussnummer: 3234
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23.10.2019 | Nichtabschreibung Text siehe unter GR Nr. 2019/119 (Verknüpfte Geschäfte, Beilage zum Kommissionsantrag)
Beschlussnummer: 1783
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18.01.2006 | Überweisung, Frist 24 Monate 2003/370 Postulat von Roger Bartholdi (SVP) und Dr. Bernhard im Oberdorf (SVP) vom 1.10.2003: Velowege, keine Erstellung auf Trottoirs Roger Bartholdi (SVP) begründet das Postulat (vergleiche Protokoll-Nr. 1943/2003). Der Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartementes erklärt namens des Stadtrates das Postulat nicht zur Prüfung entgegenzunehmen. Die Postulanten sind mit folgendem Textänderungsantrag von Daniel Leupi (Grüne) einverstanden: … inskünftig Velorouten nur noch ausnahmsweise auf Trottoirs geführt werden. Das Postulat wird mit 114 gegen 0 Stimmen dem Stadtrat zur Prüfung überwiesen unter folgender geänderten Fassung: Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, wie inskünftig Velorouten nur noch ausnahmsweise auf Trottoirs geführt werden. Mitteilung an den Stadtrat.
Beschlussnummer: 5058
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29.10.2003 | Stadtrat, Ablehnung |
01.10.2003 | Eingang Von Roger Bartholdi (SVP) und Dr. Bernhard im Oberdorf (SVP) ist am 1.10.2003 folgendes Postulat eingereicht worden: Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, wie inskünftig auf Velowege auf Trottoirs verzichtet werden kann. Begründung: Velowege auf Trottoirs sind für Fussgänger sehr gefährlich. Immer wieder kommt es zu Konfliktsituationen zwischen Passanten und velofahrenden Personen. Viele Velofahrer meiden auch den Veloweg und benutzen die Strasse, um schneller vorwärts zu kommen. Zudem benötigen in der Regel Fahrradwege auf dem Trottoir bauliche Massnahmen, welche hohe Kosten verursachen und viel Platz beanspruchen. Von diesem Postulat ausgenommen sind die Fuss- oder Wanderwege, welche nicht parallel zu einer Strasse verlaufen und somit nicht als Trottoir bezeichnet werden können.
Beschlussnummer: 1943
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