Datum | Details |
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30.11.2016 | Abschreibung Text siehe unter GR Nr. 2015/68 (verknüpfte Geschäfte)
Beschlussnummer: 2475
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13.03.2013 | Überweisung, Frist 24 Monate 2011/352 Postulat von Roger Tognella (FDP) vom 21.09.2011: Änderung von Art. 6 BZO, Realisierung von Kinderbetreuungsstätten auch bei Verletzung des Wohnanteils
Beschlussnummer: 3708
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05.10.2011 | Ablehnung, beantragt 2011/352 Postulat von Roger Tognella (FDP) vom 21.09.2011: Änderung von Art. 6 BZO, Realisierung von Kinderbetreuungsstätten auch bei Verletzung des Wohnanteils Gemäss schriftlicher Mitteilung ist der Vorsteher des Hochbaudepartements namens des Stadtrats bereit, das Postulat zur Prüfung entgegenzunehmen. Namens der SVP-Fraktion stellt Bruno Amacker (SVP) den Ablehnungsantrag.
Damit ist das Geschäft vertagt.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 1817
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28.09.2011 | Stadtrat, Entgegennahme |
21.09.2011 | Eingang, Frist 3 Monate 2011/352 Postulat von Roger Tognella (FDP) vom 21.09.2011: Änderung von Art. 6 BZO, Realisierung von Kinderbetreuungsstätten auch bei Verletzung des Wohnanteils
Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, wie Art.6 der BZO dahingehend angepasst werden kann, dass Kinderbetreuungsstätten inskünftig auch bei Verletzung des Wohnanteils realisiert werden können.
Begründung: Die steigende Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen ist eine Tatsache. Oft werden ihre Einrichtung oder ihr Ausbau jedoch unnötig durch nicht zeitgemässe Vorschriften be- oder sogar verhindert. Jüngstes Beispiel ist der geplante Hort neben der Schulanlage Ilgen, dessen Betrag vom Gemeinderat letzten November bewilligt wurde. Weil Kindertagesstätten nicht dem Wohnen zugerechnet werden, kommt es zum Konflikt mit den Bestimmungen über den einzuhaltenden Wohnanteil. Die Nichtwohnflächenanteile sind zudem oft so klein, dass die Einrichtung einer Kinderbetreuungsstätte gar nicht möglich ist (z.B. bei Wohnzonen mit 90% Wohnflächenanteil). Dabei ist es unbestritten, dass Kinderbetreuungsstätten möglichst nahe bei den Wohnungen, Kindergärten und Schulhäusern erstellt werden sollen. Hier ist dringender Handlungsbedarf. Der Bericht soll geeignete Massnahmen in der Stadt Zürich aufzeigen, dies auch nachdem der Regierungsrat eine Revision der kantonalen Bestimmungen
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 1764
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