Datum | Details |
---|---|
23.10.2019 | Abschreibung Text siehe unter GR Nr. 2019/119 (Verknüpfte Geschäfte)
Beschlussnummer: 1783
|
24.08.2016 | Überweisung mit Textänderung, Frist 24 Monate 2016/171 Dringliches Postulat von Markus Knauss (Grüne), Christian Traber (CVP) und 7 Mitunterzeichnenden vom 18.05.2016: Durchsetzung des Nachtfahrverbots in stark belasteten Wohnquartieren, Ausarbeitung eines neuen Konzepts unter Einbezug der betroffenen Bevölkerung
Beschlussnummer: 2128
|
01.06.2016 | Dringlicherklärung, erfolgt 2016/171 Postulat von Markus Knauss (Grüne), Christian Traber (CVP) und 7 Mitunterzeichnenden vom 18.05.2016: Durchsetzung des Nachtfahrverbots in stark belasteten Wohnquartieren, Ausarbeitung eines neuen Konzepts unter Einbezug der betroffenen Bevölkerung
Die Dringlicherklärung wird von 72 Ratsmitgliedern unterstützt, womit das Quorum von 63 Stimmen gemäss Art. 88 Abs. 2 GeschO GR erreicht ist.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 1949
|
25.05.2016 | Dringlicherklärung, beantragt 2016/171 Postulat von Markus Knauss (Grüne), Christian Traber (CVP) und 7 Mitunterzeichnenden vom 18.05.2016: Durchsetzung des Nachtfahrverbots in stark belasteten Wohnquartieren, Ausarbeitung eines neuen Konzepts unter Einbezug der betroffenen Bevölkerung
Der Rat wird über den Antrag am 1. Juni 2016 Beschluss fassen.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 1924
|
25.05.2016 | Stadtrat, Ablehnung |
18.05.2016 | Eingang, Frist 3 Monate 2016/171 Postulat von Markus Knauss (Grüne), Christian Traber (CVP) und 7 Mitunterzeichnenden vom 18.05.2016: Durchsetzung des Nachtfahrverbots in stark belasteten Wohnquartieren, Ausarbeitung eines neuen Konzepts unter Einbezug der betroffenen Bevölkerung
Der Stadtrat wird aufgefordert zu prüfen, wie ein neues, differenziertes Konzept (betrieblich, zeitlich, örtlich) zur Durchsetzung des Nachtfahrverbotes in stark belasteten Wohnquartieren in den Kreisen 1, 4 und 5 ausgearbeitet werden kann. Neben nicht bedienten Sperrvorrichtungen sind auch Poller mit Zugangsberechtigungen und an besonders belasteten Einfahrten auch der Einsatz der herkömmlichen, bedienten Barrieren zu prüfen. Die betroffene Bevölkerung ist in die Erarbeitung eines solchen Konzeptes einzubeziehen.
Begründung: Es ist unbestritten, dass Massnahmen, die zur Durchsetzung des Nachtfahrverbotes in Wohnquartieren der Kreise 1, 4 und 5 auf ihre Wirksamkeit und ihre Kosten hin überprüft werden können. Der Gemeinderat hat deshalb auch den Budgetkürzungen in den Voranschlägen 2015 und 2016 zugestimmt, die einen halbjährigen Versuch ohne den Betrieb der Barrieren vorsahen. Nun hat dieser Versuch stattgefunden und die Resultate liegen in einem Schlussbericht vor. Daraus geht klar und eindeutig hervor, dass in den Ausgehvierteln der Kreise 1, 4 und 5 das Nachtfahrverbot nicht eingehalten wird. Es wurden massiv mehr Fahrten festgestellt als vor dem Versuch. Insbesondere an den Wochenenden (Donnerstag, Freitag, Samstag) muss deshalb von einer systematischen Missachtung des Nachtfahrverbots gesprochen werden. Wir sind übereinstimmend der Meinung, dass allein mit den vom Stadtrat vorgeschlagenen Lösungen einer erhöhten polizeilichen Kontrolltätigkeit und einer Verbesserung der Signalisation diesem Mehrverkehr nicht beizukommen ist. Wie dem Stadtrat sicher auch bewusst ist, handelt es sich bei Strassen, die mit einem Nachtfahrverbot belegt sind, um Orte, deren Bewohnerinnen und Bewohner hohen Belastungen vielfältigster Art ausgesetzt sind. Speziell diesen Menschen nun einen wirksamen Schutzmechanismus weg zu sparen ohne für eine ebenbürtige Ersatzlösung zu sorgen, halten wir für nicht akzeptabel.
Mitteilung an den Stadtrat
Beschlussnummer: 1906
|